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Scheidung Einkommennachweise Fristverlängerung

| 13. November 2012 11:04 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Christina Knur-Schmitt

Wir lassen uns scheiden, ohne Streit, kein Antrag auf elterlichen Sorge. Wir beide verdienen recht wenig, meine Frau hat Verfahrenkostenhilfe bekommen und das gleiche habe ich auch beantragt. Ich arbeite selbständig und die letzte Steuererklärung ist von 2010, diese reicht als Einkomennachweis nicht und für die Steuererklärung von 2011 habe ich noch nicht. Es muss doch möglich sein eine Fristverlängerung zu bekommen(momentan habe ich 10 tage) damit ich den Einkommennachweis für 2011 machen zu lassen(Steuererklärung) und einzureichen, ich brauche von Ihnen ein solches Schreiben für das Amtsgericht, eine gute Formulierung so das ich einige Wochen bekomme um die Steuererklärung 2011 machen zu lassen und vorlegen.
Vielen dank

Sehr geehrter Fragsteller,

unter Berücksichtigung der von Ihnen gegebenen Sachverhaltsangaben und des gebotenen Einsatzes beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

Sie sollten hier beantragen, dass die Frist verlängert wird.

Dies kann wie folgt aussehen:

In Sachen

gerichtliches Aktenzeichen einfügen

wird beantragt die Frist zur Einsendung des Einkommensnachweise um X Wochen zu verlängern.

Begründung:
Die Steuererklärung/Buchhaltung für 2011 ist noch nicht erstellt. Die Erstellung wird voraussichtlich X Wochen dauern. Nach Ablauf der Frist werde ich die Unterlagen einreichen.

Mit freundlichen Grüßen




Wie viele Wochen Sie brauchen müssen Sie abschätzen-sie sollten aber bedenken, dass üblicherweise nicht über Monate hinweg verlängert wird. Ich würde hier 4 Wochen beantragen, sofern Ihnen das ausreicht.

In der Begründung sollten Sie auch noch anführen warum die Buchhaltung oder Steuererklärung noch nicht erstellt ist und wer (Steuerberater?) damit betraut ist. Das geht aus Ihren Angaben nicht hervor. Ein Steuerberater müsste hier auch bereits nach Erstellung der Steuererklärung berechnen können, was an Steuern noch anfällt und wie hoch das Einkommen in der Summe dann ist. Eine solche Berechnung könnte bereits ausreichend für das Gericht sein.


Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben. Eine abschließende Beratung kann im Rahmen dieses Forums nicht praktiziert werden, weil diese die Kenntnis des vollständigen Sachverhalts erfordert. Hier konnte ich mich nur auf Ihre Schilderungen stützen und somit nur eine erste Einschätzung der Lage abgeben. Eine persönliche Beratung kann hierdurch nicht ersetzt werden. Durch das hinzufügen oder Weglassen relevanter Tatsachen kann sich die Beurteilung des Falles maßgeblich ändern.

Ich empfehle Ihnen daher, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen, sofern Sie eine abschließende Beurteilung erhalten möchten. Im Falle der Beauftragung eines Rechtsanwalts ist zu beachten, dass weitere Kosten anfallen.

Mit freundlichen Grüßen



Christina Knur-Schmitt
- Rechtsanwältin –

Kreuzstraße 28
55543 Bad Kreuznach
Tel: 0671- 48331712
Fax: 0671- 4831863
info@knur-schmitt.de

Bewertung des Fragestellers 13. November 2012 | 11:55

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Vielen dank, Ihre Antwort hilft mir sehr. Ich entschuldige mich auch an Sie und Ihre Kolegen, jetzt habe ich verstanden das über "Beauftrag-einen-Anwalt" gleich ein Schreiben zu bekommen wäre. Diese Seite ist nicht gleich zu sehen, wäre vieleicht nicht schlecht gleich neben "frag-eine-Anwalt" in der Kopfzeile zu stellen. Nochmals vielen Dank.

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