Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Es handelt sich bei der fahrlässigen Falschbetankung des Dienstfahrzeuges um eine Pflichtverletzung, die eine Schadensersatzpflicht für Sie als Arbeitnehmer grundsätzlich auslöst. Im Arbeitsrecht ist anerkannt, dass Arbeitnehmer eine Haftungsprivilegierung zu Gute kommt. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist der Arbeitnehmer von der Haftung insgesamt frei, wohingegen er bei Fällen grober Fahrlässigkeit je nach Lage des Einzelfalles voll oder jedenfalls zu einem großen Teil mithaftet. Das Falschbetanken des Dienstfahrzeuges ist im Regelfalle als eine grob fahrlässige Pflichtverletzung einzuschätzen, sodass Sie jedenfalls mit einer substantiellen Mithaftung rechnen müssen. Erwartbar ist nach Maßgabe der Rechtsprechung eine Mithaftung zu 60% (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 7.1.2008, Az. 5 Sa 371/08).
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Auskunft behilflich sein und stehe Ihnen bei Rückfragen selbstverständlich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
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