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Schadensersatz für Anwaltskosten, bei eingestelltem Verfahren

| 8. April 2022 17:11 |
Preis: 49,00 € |

Schadensersatz


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo,

ich wurde seitens der Staatsanwaltschaft unrechtmäßig wegen Geldwäsche angezeigt. Meine damalige Bank hat mich nach Schließung der Bank dort gemeldet.

Für diesen Fall hat mich eine Strafanwältin verteidigt und beraten. Dafür sind mir ca. 2.000€ Kosten entstanden und 6 Stunden meiner Lebenszeit.

Habe ich die Möglichkeit, diese aus meiner Sicht unnötigen und durch das Land Deutschland und dessen Gesetzte verursachten Kosten entschädigt zu bekommen? Gibt es eine offizielle Stelle, wo ich Entschädigung anfragen kann, ohne rechtlichen Weg?

Oder muss man sowas einfach über sich ergehen lassen nach dem Motto: Pech gehabt als ehrlicher Bürger und Steuerzahler, der jenes staatliche Organ mitfinanziert, welches dann ,,wilde,, vor Allem völlig an den Haaren herbeigezogene Strafverfahren gegen einen eröffnet?

(Auch wenn das im Grunde die Bafin mit ihren Gesetzten schuld ist dass vermutlich tausende unrechtmäßig wegen irrwitzgen NICHT existierenden Geldwäschedelikten angeklagt werden, muss ich schon echt sagen, dass es eine riesen große Unverschämtheit ist, was in diesem Land teilweise - umganssprachlich: ,,abgeht,,.)

Mit freundlichen Grüßen

8. April 2022 | 17:39

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

Ich verstehe Sie so, dass es hier nach der Strafanzeige bereits im Ermittlungsverfahren zu einer Einstellung kam, es also zu keiner Anklage oder Strafbefehl gekommen ist. Sollte dies nicht zutreffen, korrigieren Sie mich bitte mittels der Nachfragefunktion.

In einem solchen Fall gibt es grundsätzlich leider keinen Erstattungsanspruch.

Die verwendete Zeit ist grundsätzlich bereits nicht ersatzfähig, auch für die Verteidigerkosten ist ohne Weiteres ein Ersatzanspruch nicht gegeben.

Dies wäre nur dann der Fall, wenn der Anzeigeerstatter vorsätzlich oder fahrlässig falsche Angaben gemacht hätte.

Hierfür wären Sie in einem Zivilrechtsstreit, den Sie anstrengen müssten, beweispflichtig.

Die Meldung eines Verdachtsfalls würde grundsätzlich noch keine vorsätzliche oder fahrlässige Angabe gegenüber den Ermittlungsbehörden darstellen.

Insofern sehe ich hier leider keine erfolgsversprechenden Möglichkeiten einen Ersatz für die Unannehmlichkeiten und Kosten zu erhalten.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Jannis Geike
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 10. April 2022 | 06:39

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