Sehr geehrter Ratsuchender,
auf Ihren Einsatz darf ich ihre Frage knapp und gehaltvoll beantworten.
Die Kasse hat Sie nach § 249 BGB so zu stellen, wie Sie stünden, wenn sie von Anfang richtig entschieden hätte und den Transport selber in Auftrag gegeben hätte / durchgeführt hätte.
Dazu zählen auch Ihre Fahrtkosten und Ihre aufbebrachte Zeit nach den tatsächlichen marktgerechten Ansätzen.
Mit besten Grüssen
Fricke
RA
Antwort
vonRechtsanwalt Diplom Kaufmann Peter Fricke
Schevenstr. 1 a
01326 Dresden & Köln
Tel: 0351 65 888 350
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Diplom-Kaufmann-Peter-Fricke-__l107664.html
E-Mail:
Danke und gerne....