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Schadenersatz gegenüber der Krankenkasse

| 3. April 2022 17:49 |
Preis: 25,00 € |

Schadensersatz


Beantwortet von

Hallo,
ich muss etwas weiter ausholen, aber die Frage ist wohl einfach zu beantworten:
Meine Mutter hatte einen längeren Krankentransport vom Krankenhaus ins Pflegeheim, die GKV wollte nur den Krankentransport liegend bis zur wesentlich näheren (Ex-) Wohnung bezahlen. Ich habe meine Mutter selbst gefahren, gegen die GKV geklagt und Recht bekommen.
Allerdings bekomme ich für die eigene Fahrt nur 0,20 € pro km erstattet, was nicht meine tatsächlichen Kosten deckt (Hin- und Rückfahrt, Lohnausfall, Begleitperson).

Frage: Kann ich die Erstattung meiner tatsächlichen Kosten - die mir ja nicht entstanden wären, wenn die GKV von Anfang an korrekt entschieden hätte - als Schadenersatz gesondert von der GKV verlangen?

Mit freundlichen Grüßen

4. April 2022 | 23:14

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

auf Ihren Einsatz darf ich ihre Frage knapp und gehaltvoll beantworten.

Die Kasse hat Sie nach § 249 BGB so zu stellen, wie Sie stünden, wenn sie von Anfang richtig entschieden hätte und den Transport selber in Auftrag gegeben hätte / durchgeführt hätte.

Dazu zählen auch Ihre Fahrtkosten und Ihre aufbebrachte Zeit nach den tatsächlichen marktgerechten Ansätzen.

Mit besten Grüssen
Fricke
RA


Ergänzung vom Anwalt 5. April 2022 | 13:36

Danke und gerne....

Bewertung des Fragestellers 5. April 2022 | 12:48

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