Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Sanierung einer Außenwand beim Reihenhaus

14. April 2022 00:27 |
Preis: 35,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Bernhard Müller

Hallo,

ich bin Eigentümer eines Reihenhauses. Bei einem Reihenendhaus, welches vor ca. zwei Jahren komplett renoviert wurde, trat jetzt in der Küche und am Giebel ein Wasserschaden auf.
Angeblich dringt Wasser von außen durch eine undichte Bodenplatte sowie einer Außenwand ein. Die Bodenplatte sowie die Außenwand sollen jetzt kurzfristig saniert werden. Da es sich bei der Bodenplatte und der Außenmauer um Gemeinschaftseigentum handelt, werden die Kosten anteilig auf alle Eigentümer umgelegt.
Ist es auf Grund der hohen Kosten nicht notwendig einen Sachverständigen zu beauftragen, zu prüfen, woher der Wasserschaden tatsächlich kommt? Evtl. wurden Wasserrohre bei der Renovierung beschädigt und/oder die Küche falsch angeschlossen. Was ist, wenn sich nach der Sanierung herausstellt, dass doch kein Wasser von außen eintritt, sondern es sich um Leckagen an Wasserrohren handelt und die Sanierung somit überflüssig war?
Vielen Dank für Ihre Antwort!

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Es gibt keine gesetzliche Regelung, die definiert, was bei welcher Maßnahme notwendig ist, sondern einen weiten Beurteilungsraum der Eigentümerversammlung. Auf dieser können Sie beantragen, dass zunächst ein Sachverständiger beauftragt wird.
Wenn dieser Beschluss abgelehnt wird, haben Sie nach der Eigentümerversammlung einen Monat Zeit, den Negativbeschluss anzufechten und eine Beschlussersetzungsklage einzureichen.

Wenn sich herausstellt, dass die Küche falsch angeschlossen wurde, bleibt nur ein Schadenersatzanspruch gegen die Firma, die die Küche falsch angeschlossen hat.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 18. Mai 2022 | 15:25

Vielen Dank für Ihre Antwort!
Muss aber vor einer Sanierung nicht unbedingt geklärt werden woher der Schaden wirklich kommt?
Auf Verdacht mal eben eine Außenwand zu sanieren kann nicht der ordnungsmäßigen Verwaltung entsprechen.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 18. Mai 2022 | 16:41

Sehr geehrter Fragesteller,

vorher zu klären, woher der Schaden kommt, wäre sinnvoll. Sie sind berechtigt, einen solchen Antrag auf der Eigentümerversammlung zu stellen. Die Eigentümerversammlung entscheidet, ob die Klärung stattfindet oder auf Verdacht eine Wand aufgerissen wird.
Wenn die Eigentümerversammlung entscheidet, die Wand auf Verdacht aufzureißen, muss dieser Beschluss innerhalb eines Monats vor Gericht angefochten werden.
Diese Reihenfolge hat sich seit meiner letzten Antwort nicht geändert.

Mit freundlichen Grüßen

FRAGESTELLER 26. September 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER