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Sachverständiger schätzt offene Arbeiten Vorbereitung Grundstück Bodenplatte

4. Januar 2016 20:50 |
Preis: 30€ Historischer Preis
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Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von


22:37

Ich habe eine ganz konkrete Frage.

Tiefbauer hat ein Pauschalangebot 12.000 EUR angegeben für Auffüllung des Grundstücks mit Erde, Stellplatz Montagekran, Baumfällungen usw.

Wir haben einen Sachverständigen nach seiner Arbeit beauftragt.
Dieser stellt fest:erldigte Arbeit im Wert von 6.700 EUR

Arbeiten, die Vertragsbestandteil sind, aber nicht erledigt wurden 9.700 EUR.

Welcher Betrag ist jetzt an den Tiefbauer zu zahlen.
Die 6.700 Euro oder 12.000 EUR minus offene Forderungungen also minus 9.700 EUR?

4. Januar 2016 | 21:21

Antwort

von


(2929)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
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Sehr geehrte Ratsuchende,


nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung sind 6.700,00 EUR zu zahlen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


Rückfrage vom Fragesteller 4. Januar 2016 | 22:13

Macht es Sinn sich einen Anwalt zu nehmen?
Wenn noch Arbeiten in Höhe von 9.700 EUR zu verrichten sind, müssen wir ja eine neue Firma beauftragen, was ursprünglich in den 12.000 EUR vereinbart war.

Was nützt es mir 6.700 EUR zu zahlen und es bestehen ja erhebliche Mängel, die über die "Ersparnis" bis 12.000 EUR hinausgehen?

Oder sagt mir ein Anwalt auch, dass die 6.700 EUR zu zahlen sind ohne Kompromiss?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 4. Januar 2016 | 22:37

Sehr geehrte Ratsuchende,


sicherlich macht es Sinn, einen Rechtsanwalt zu nehmen, um Ihre weitergehende Rechte durchzusetzen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg

Rückfrage vom Fragesteller 4. Januar 2016 | 22:48

Macht es Sinn sich einen Anwalt zu nehmen?
Wenn noch Arbeiten in Höhe von 9.700 EUR zu verrichten sind, müssen wir ja eine neue Firma beauftragen, was ursprünglich in den 12.000 EUR vereinbart war.

Was nützt es mir 6.700 EUR zu zahlen und es bestehen ja erhebliche Mängel, die über die "Ersparnis" bis 12.000 EUR hinausgehen?

Oder sagt mir ein Anwalt auch, dass die 6.700 EUR zu zahlen sind ohne Kompromiss?

ANTWORT VON

(2929)

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