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Rückzahlung aus Doppelünerweisung

| 7. Juli 2016 23:42 |
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Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Zusammenfassung

Rückzahlung rechtsgrundlos erhaltener Zahlungen.

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe ein Flug gebucht der seitens des online Reisebüro bzw. der Fluggesellschaft annulliert wurde. Darauf bekam ich zwei Überweisungen je 630€ auf mein Konto.

Zur meine Frage:
Darf ich die doppelte Überweisung behalten oder muss ich sie zurück zahlen ?

Eventuell gibt es ein Paragraphen oder Gesetz das mir das Recht gibt zu behalten, da es auf eigenen Fehler des Veranstalters getätigt wurde und somit eigenverschulden.

Sollte die Frage im falschen Fachgebiet sein dann bitte an die zuständige Abteilung leiten. Danke!

Mit freundlichen Grüßen

Herr "X"

8. Juli 2016 | 00:11

Antwort

von


(30)
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66386 St Ingbert
Tel: 0689492200
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Aufgrund der Annulierung hatten Sie einen Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Betrages.
Hinsichtlich des zuviel gezahlten Betrages haben Sie keinen solchen Rechtsanspruch. Vielmehr hat derjenige, der Ihnen das Geld ohne Rechtsgrund überwiesen hat, einen Anspruch auf Rückzahlung. Dieser ergibt sich zumindest aus § 812 BGB .
Sie müssen den Betrag also zurück zahlen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Georg Schohl
Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Bewertung des Fragestellers 8. Juli 2016 | 09:15

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