Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Aufgrund der Annulierung hatten Sie einen Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Betrages.
Hinsichtlich des zuviel gezahlten Betrages haben Sie keinen solchen Rechtsanspruch. Vielmehr hat derjenige, der Ihnen das Geld ohne Rechtsgrund überwiesen hat, einen Anspruch auf Rückzahlung. Dieser ergibt sich zumindest aus § 812 BGB
.
Sie müssen den Betrag also zurück zahlen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Georg Schohl
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Rechtsanwalt Georg Schohl
Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht