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Rückwirkende Neueinstufung der SF-Klasse für Zweitwagen

22. Juli 2009 21:28 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Holger J. Haberbosch

Im Herbst letzten Jahres habe ich bei meiner KFZ-Versicherung einen Zweitwagen mit Vollkaskoschutz angemeldet, das Angebot hatte ich im Internet verglichen und einen Vertrag im Sinne des Fernabsatzgesetzes darauf hin abgeschlossen. Ich habe bei der gleichen Versicherung seit 2007 einen Erstwagen mit Teilkasko versichert. Der Beitrag für 2008 und 2009 wurde jeweils in 2008 bzw. Januar 2009 abgebucht.

Im Mai 2009 erhalte ich erstmals ein Schreiben vom Versicherer, dass meine angegebene Versicherungsnummer bereits unter dem Erstwagen bestätigt wurde. Ich für den Zweitwagen eine "neue" Versicherung angeben soll. Weiter keine Erklärung. Ich dachte, das hängt wohl mit einem mitgeteilten Umzug zusammen und habe nochmals die gleiche Versicherungsnummer wie für den Erstwagen übermittelt, unter der ich bis 2006 beim selben Vorversicherer einen PKW vollkaskoversichert (mit gleicher Versicherungsnummer) angemeldet hatte, also den Vorgänger vom Erstwagen.

Vor etwa zwei Wochen erhalte ich einen Nachtrag zum Versicherungsschein vom Herbst 2008 (dieser mit Vorbehalt Einstufung der SF-Klasse und einem Verweis Seite 1 unten: Verbraucherinformation aus 9/2008 ist Vertragsbestandteil). Habe ich aber nie erhalten.

Statt ursprünglich wie im Herbst bei je 40 % nach meinen Angaben und unter Vorbehalt der Bestätigung des Vorversicherers eingestuft zu bleiben, soll ich nun rückwirkend zum Vertragsbeginn im September 2008 und nach zwei ausgeglichenen Rechnungen für den Zweitwagen in die SF-Klassen 1/ 2, sprich Haftpflicht =140 %, Vollkasko=115 % eingestuft werden. Gleichzeitig wurde die Nachforderung in dreifacher Höhe abgebucht. Diese habe ich zurück gehen lassen und beim Versicherer nachgefragt. Ich hatte alle Abfragen und die Vorversicherung nach bestem Wissen angegeben und hatte auch keinen Schaden anzumelden.

Erklärung: Zweitwagen werden, sofern keine Zweitwagenversicherung vorgewiesen werden kann, im Unternehmen generell in SF-Klasse 1 / 2 eingestuft. Von dieser Zweitwagenregelung habe ich erst im Telefonat erfahren. Ich hatte aber zuvor keinen Zweitwagen und daher auch keinen Zweitwagenrabatt mitzuteilen. Für diese Information wäre ich bei Vertragsabschluss dankbar gewesen. Mir wurde erstmals mitgeteilt, dass ich zwei verschiedene Versicherungsrabatte benötige, um in die im Vertrag vorbehaltlich aufgeführten Konditionen überhaupt zu kommen.

Da die übermittelten Versicherungsnummern ja identisch waren, beschwerte ich mich darüber, dass es unter diesem Umständen ja nichts vom Vorversicherer zu bestätigen gab, wenn doch schon aus meinen Angaben ein und dieselbe Vor-Versicherungsnummer ersichtlich ist. Ich die auf dem Vertrag eingetragenen Konditionen niemals erhalten hätte, es sei denn, man hätte bei mir direkt nachgefragt und ich hätte noch eine zweite Vorversicherung aus dem Ärmel gezaubert.

Erst im Mai 2009 sind die identischen Versicherungsnummern offenbar einem Mitarbeiter aufgefallen. Zu diesem Zeitpunkt konnte ich aber nicht mehr vom Vertrag zurücktreten und mich für einen anderen Anbieter entscheiden. Seit Herbst habe ich drei Rechnungen beglichen, Zweitwagen anteilig für 2008, Erst- und Zweitwagenrechnungen Januar für 2009. Der Vertrag sei gültig, ich wurde auf das Kleingedruckte verwiesen.

Jetzt bot mir die Versicherung entgegenkommend an, nach Rückfrage beim Vorversicherer den Zweitwagen mit Vollkasko SF 9 (50 %) zu führen, die Haftpflicht bleibe davon aber ausgenommen. Bedingung:
Ich solle aber erst wieder Gesamtbetrag überweisen, um in die nur unwesentlich besseren Konditionen zu kommen.Mit Zahlung würde ich aber womöglich die gesamte Rückforderung wieder anerkennen, bzw. falls ich doch ein Kündigungsrecht habe, es verwirken.Mag es an interner Überlastung gelegen haben, dass diese Angabe niemand früher auffiel, aber sich 10 Monate zu meinem Nachteil Zeit zu lassen, kann es ja auch nicht sein.

Ich habe nur noch bis Ende der Woche Zeit zum Widerspruch bzw. zum Ausgleich und bedanke mich für Ihre Antwort.

Sehr geehrter Fragesteller,

ich möchte Ihre Frage anhand des dargestellten Sachverhaltes und des ausgelobten Einsatzes wie folgt beantworten:


1. Zunächst bitte ich aber zu beachten, dass ohne genaue Kenntnis der Unterlagen, insbesondere Versicherungsschein, nur eine allgemeine Beratung erfolgen kann.



2. Ich möchte die Frage zeitlich getrennt für die Vergangenheit und die Zukunft beantworten. Hinsichtlich der Forderung für die Vergangenheit zählt der Versicherungsschein, etwaige Irrtümer der Versicherung gehen nicht zu Ihren Lasten. Diesbezüglich rate ich Ihnen, keine weitere Zahlung für den zurückliegenden Zeitraum zu erbringen.



3. Für die Zukunft sehe ich durchaus die Möglichkeit der Vertragsänderung durch die Versicherung. Sollten Sie diese nicht wünschen, so sollten Sie dringend widerrufen. Die Versicherung ist von falschen Tatsachen ausgegangen, die Übernahme einer SF bei einem Zweitwagen nur unter der Voraussetzung einer Vorversicherung ist üblich, daher sollten Sie überlegen, ob das jetzige Angebot der Versicherung, nicht möglicherweise günstiger ist, als bei einer anderen Versicherung eine "normale" Einstufung vorzunehmen. Möglicherweise besteht aber auch noch Verhandlungsspielraum bei der Versicherung, insbesondere da Sie dort ja noch einen weiteren Vertrag besitzen.


Ich würde nochmals mit der Versicherung verhandeln, ob nicht die alte Einstufung möglich ist, insbesondere unter dem Hinweis, dass Sie ansonsten auch den anderen Vertrag bei einer anderen Gesellschaft abschliessen müssten.

Achten Sie aber darauf sich nur auf schriftliche Angebote zu verlassen, keinesfalls sollten Sie auf Grund eines telefonischen Angebotes die Widerrufsfrist verstreichen lassen.

Rückfrage vom Fragesteller 23. Juli 2009 | 16:10

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Eine Verständnisfrage habe ich dennoch. Sie schreiben, dass etwaige Irrtümer der Versicherung nicht zu meinen Lasten gehen.

Nur worin liegt der Irrtum der Versicherung hier genau begründet. Von welchen falschen Tatsachen ist sie ausgegangen?

Hier keine Fragen, nur die Erklärung meiner Nachfrage:

>>Wo hat sie sich denn geirrt, wenn sie sich vorbehaltlich alle Neueinstufungen offen hält? Musste sie erkennen, dass ich die gleiche Versicherungsnummer aus Unwissenheit wie beim Erstwagen angab? >>>Habe ich doch selbst die SF-Klassen im Antrag so angegeben und zu verantworten<<< Mitschuld? >>Hat sie die Angaben doch von mir übernommen <>Wie lange hat sie Zeit die Angaben zu überprüfen?<<< Hat sie sich mit dem Vorbehalt im Versicherungsschein nicht schon alle zukünftigen und zeitlich unbegrenzten Neueinstufungen vorbehalten, gar geahnt, dass eine Umstufung sicherlich anfällt?<<<< Oder ist der Vertrag unter Vorbehalt spätestens mit erster Abbuchung Anfang November und zweiter Beitragsabbuchung Anfang Januar für 2009 in einen endgültigen Vertrag übergegangen?<<<Oder hätte sie ohne Überprüfung die Daten gar nicht erst in den Versicherungsschein aufnehmen dürfen?>>>>

In meinem Versicherungsschein (Erhalt erste Oktoberwoche) steht unter Rubrik - Ferner unbedingt zu beachten - wortwörtlich:
"Dieser Versicherungsvertrag wurde im Rahmen des Fernabsatzes geschlossen.
Die Einstufung in die SF-Klasse erfolgt unter Vorbehalt. Vom - bis...(3 Tage) galt dokum. Vers.-Umfang f. Kurzzeitkennz."

Als ich mich nach der jetzigen Abbuchung darüber beschwerte, das der interne Abgleich meiner Versicherungsdaten erst im Mai erfolgte, sie mir die im Versicherungsschein übernommenen Konditionen gar nicht hätte anbieten dürfen, bekam ich erklärt, dass der Vorversicherer nicht geantwortet hätte.

Auf meinen Einwand, dass eine Nachfrage unter der von mir angegebenen Versicherungsnummer ja keinen Sinn macht, wenn nur ein Rabatt übertragbar ist, man in diesem Fall direkt bei mir hätte nachfragen können, sich dann alles frühzeitig aufgeklärt hätte, machte man mir das Angebot sich nach meinem Vollkaskorabatt zu erkundigen, um ggf. Erst- und Zweitwagen auszutauschen.

Danke in diesem Zusammenhang auch für Ihren Hinweis auf eine mögliche Verschlechterung der Konditionen.

Wenn ich nun aber doch von meinem Widerrufsrecht rückwirkend z. Zeitpunkt der SF-Neueinstufung/Nachtrag zum Versicherungsschein - Gebrauch machen will, ist es ausreichend, wenn ich bei meinem Widerruf als einzigen Grund die Neueinstufung mit rückwirkender Beitragserhöhung angebe oder muss ich einen Irrtum benennen?

Danke nochmals für ein Feedback

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 23. Juli 2009 | 16:16

Sehr geehrter Fragesteller,

ich möchte Ihre Nachfrage wie folgt beantworten:

1. Der Irrtum der Versicherung liegt darin, den ersten Versicherungsschein mit falschen SF-Klassen übersabdt zu haben.

2. Sie haben ein Widerrufsrecht auf Grund der Änderung des Vertrages durch die Neueinteilung der SF-Klasse. Sie müssten gar keinen Grund angeben, jedoch empfehle ich Ihnen anzugeben, dass Sie den neuen Konditionen widersprechen und den Vertrag widerrufen. Achten Sie aber auch daruaf, dass unter Umständen ein Haftpflichtschutz für das Fahrzeug bestehen MUSS, so dass Sie sich dann umgehend nach einem neuen Versicherer umsehen sollten.

Mit freundlichen Grüßen

Haberbosch

Rückfrage vom Fragesteller 23. Juli 2009 | 17:00

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Eine Verständnisfrage habe ich dennoch. Sie schreiben, dass etwaige Irrtümer der Versicherung nicht zu meinen Lasten gehen.

Nur worin liegt der Irrtum der Versicherung hier genau begründet. Von welchen falschen Tatsachen ist sie ausgegangen?

Hier keine Fragen, nur die Erklärung meiner Nachfrage:

>>Wo hat sie sich denn geirrt, wenn sie sich vorbehaltlich alle Neueinstufungen offen hält? Musste sie erkennen, dass ich die gleiche Versicherungsnummer aus Unwissenheit wie beim Erstwagen angab? >>>Habe ich doch selbst die SF-Klassen im Antrag so angegeben und zu verantworten<<< Mitschuld? >>Hat sie die Angaben doch von mir übernommen <>Wie lange hat sie Zeit die Angaben zu überprüfen?<<< Hat sie sich mit dem Vorbehalt im Versicherungsschein nicht schon alle zukünftigen und zeitlich unbegrenzten Neueinstufungen vorbehalten, gar geahnt, dass eine Umstufung sicherlich anfällt?<<<< Oder ist der Vertrag unter Vorbehalt spätestens mit erster Abbuchung Anfang November und zweiter Beitragsabbuchung Anfang Januar für 2009 in einen endgültigen Vertrag übergegangen?<<<Oder hätte sie ohne Überprüfung die Daten gar nicht erst in den Versicherungsschein aufnehmen dürfen?>>>>

In meinem Versicherungsschein (Erhalt erste Oktoberwoche) steht unter Rubrik - Ferner unbedingt zu beachten - wortwörtlich:
"Dieser Versicherungsvertrag wurde im Rahmen des Fernabsatzes geschlossen.
Die Einstufung in die SF-Klasse erfolgt unter Vorbehalt. Vom - bis...(3 Tage) galt dokum. Vers.-Umfang f. Kurzzeitkennz."

Als ich mich nach der jetzigen Abbuchung darüber beschwerte, das der interne Abgleich meiner Versicherungsdaten erst im Mai erfolgte, sie mir die im Versicherungsschein übernommenen Konditionen gar nicht hätte anbieten dürfen, bekam ich erklärt, dass der Vorversicherer nicht geantwortet hätte.

Auf meinen Einwand, dass eine Nachfrage unter der von mir angegebenen Versicherungsnummer ja keinen Sinn macht, wenn nur ein Rabatt übertragbar ist, man in diesem Fall direkt bei mir hätte nachfragen können, sich dann alles frühzeitig aufgeklärt hätte, machte man mir das Angebot sich nach meinem Vollkaskorabatt zu erkundigen, um ggf. Erst- und Zweitwagen auszutauschen.

Danke in diesem Zusammenhang auch für Ihren Hinweis auf eine mögliche Verschlechterung der Konditionen.

Wenn ich nun aber doch von meinem Widerrufsrecht rückwirkend z. Zeitpunkt der SF-Neueinstufung/Nachtrag zum Versicherungsschein - Gebrauch machen will, ist es ausreichend, wenn ich bei meinem Widerruf als einzigen Grund die Neueinstufung mit rückwirkender Beitragserhöhung angebe oder muss ich einen Irrtum benennen?

Danke nochmals für ein Feedback

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