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Rücktrittsrecht wegen nicht übergebener AGB´s?

| 22. Dezember 2013 11:17 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


20:27

Zusammenfassung

Besteht ein Widerrufsrecht beim Kauf einer Couchgarnitur im Möbelhaus mit der Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten?

Nein, ein Widerrufsrecht besteht in diesem Fall nicht, da es sich nicht um ein Haustürgeschäft oder einen Fernabsatzvertrag handelt. Die Nichtaushändigung der AGBs beeinflusst nicht die Gültigkeit des Vertragsschlusses.

Guten Tag,
mein Mann und ich haben gestern am 21.12.2013 bei Seats and Sofas in Berlin Marzahn eine Couchgarnitur gekauft.(Banttley Relexsessel,2-Sitzer,3-Sitzer)Ursprünglich war der Preis für diese 3 Teile 3.500 €,nach zähen Verhandlungen und Druck durch den Verkäufer sind wir dann bei 1.900 €,mit dem Hinweis,dass dieser Preis nur heute und jetzt gilt.Nungut wir haben uns überreden lassen.

Nach nochmaligen Überdenken ist uns aufgefallen,dass wir keinerlei AGB`s augehändigt bekamen,lediglich den Vermerk,dass bei einer Stornierung 25% des Einkaufswertes fällig werden.Nun unsere Frage haben wir nicht das Recht vom Vertrag innerhalb von 14 Tagen zurückzutreten?

Für eine schnelle Antwort währen wir Ihnen sehr dankbar,da wir morgen am 23.12.2013 vom Rücktrittsrecht gebrauch machen möchten.

Freundliche Grüße

22. Dezember 2013 | 11:52

Antwort

von


(3171)
Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Ein Widerrufsrecht oder ein Rücktrittsrecht steht Ihnen leider so ohne Weiteres nicht zu.

Dieses gilt nur bei Haustürgeschäften (an der Haustür, auf Messen/Freizeitveranstaltungen usw.) und bei Internetgeschäften unter gewissen Umständen, die hier leider alle nicht vorliegen.

Auch bei bestimmten Finanzierungsdarlehen an einen Verbraucher gilt dieses, hier jedoch wie gesagt nicht.

Ob Ihnen AGB ausgehändigt worden sind oder nicht, spielt dann nur eine Rolle für deren Geltung, nicht hingegen für den Vertragsschluss.

Andere Einwendungen wie eine Anfechtung wegen Irrtums/arglistiger Täuschung oder ein Minderungs- oder Rücktrittsrecht scheiden mangels Vorliegen der Voraussetzungen ebenfalls aus, insbesondere Letzteres, wenn kein Sach- oder Rechtsmangel in Bezug auf die Kaufsache vorliegt.

Insofern wäre die 25 %-Regelung in der Tat leider noch am günstigsten - zu meinem Bedauern.

Falls Sie Nachfragen haben, können Sie sich gerne jederzeit an mich wenden - eine ist hier auf diesem Portal kostenlos. Ich antworte Ihnen sodann ergänzend.

Ich hoffe, Ihnen damit trotzdem weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

Rückfrage vom Fragesteller 28. Dezember 2013 | 15:14

Guten Tag,

ich hatte vergessen zu erwähnen,dass der o.g. Verkaüfer als Bonus für den Erwerb einer Sitzgarnitur ab 5 Sitzplätzen eine 11 Teiliges Haushaltspaket Gratis dazu gibt,habe ich hier einen Rechtsanspruch.

Freundliche Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 28. Dezember 2013 | 20:27

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich gerne wie folgt beantworte:

Nein, ich bedaure, leider ändert dieses nichts anderes.

EIch hoffe, Ihnen damit trotzdem weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 22. Dezember 2013 | 12:11

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Eine sehr schnelle und Umfangreiche Beatntwortung.Ich würde mich jederzeit an Herrn RA Daniel Hesterberg wenden.Die Kosten sind im Rahmen geblieben und somit jederzeit weiter zu empfehlen.

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 22. Dezember 2013
4,8/5,0

Eine sehr schnelle und Umfangreiche Beatntwortung.Ich würde mich jederzeit an Herrn RA Daniel Hesterberg wenden.Die Kosten sind im Rahmen geblieben und somit jederzeit weiter zu empfehlen.


ANTWORT VON

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