Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. In der Tat steht Ihnen zusätzlich zum Rücktrittsrecht als Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB
ein Widerrufsrecht zu.
Voraussetzung ist, dass der Vertragsschluss per Brief, Telefax, E-Mail oder über ein Onlineformular erfolgte.
Soweit Sie über Ihr Widerrufsrecht nicht belehrt wurden in Form einer Widerrufsbelehrung können Sie den Widerruf noch jetzt ausüben.
Die Frist beginnt grundsätzlich nach Erhalt der Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss. Da eine Belehrung nicht erfolgt ist, greift die 14 tägige Widerrufsfrist nicht.
Unabhängig von Ihrem Rücktritt oder der Stornierung können Sie daher Ihre Willenserklärungen auf Abschluss des Seminarvertrages widerrufen.
Widerrufen Sie daher per Email und per Brief und fordern die Rückzahlung des kompletten Seminarbetrages.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
Hochwaldstraße 16
61231 Bad Nauheim
Tel: 06032/5074509
Web: https://www.rechtsanwalt-schroeter.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
Vielen Dank für die Antwort.
Ich habe den Betrag in zwei Raten gezahlt, bzw. wurde dieser von meinem Girokonto abgebucht. Die erste Rate wurde im April abgebucht, die zweite Rate Mitte Juli.
Für einen Widerspruch gegen die Lastschrift von April dürfte es zu spät sein, aber die 8 Wochen-Widerspruchssrist für die zweite Abbuchung ist noch nicht abgelaufen.
Ich habe soeben gem. Ihrem Ratschlag den Vertrag widerrufen und den Veranstalter aufgefordert, mir den Betrag auf mein Girokonto zurückzuüberweisen.
Ist es sinnvoll, der Lastschrift bzgl. der zweiten Rate zu widersprechen oder muss ich erst die Reaktion des Seminaranbieters abwarten?
Vielen Dank für die Rückmeldung.
Teilen Sie dem Veranstalter mit, dass Sie aufgrund des Widerrufes die Erstattung der gezahlten Beträge innerhalb einer Woche erwarten. Kündigen Sie an, dass bei ergebnislosem Ablauf Sie die Lastschriften widersprechen werden. Hierdurch anfallende Kos´ten hat der Veranstalter dann selbst zu tragen.
Versuchen Sie gleichwohl bei Ihrer Bank auch der ersten Abbuchung zu widersprechen. Möglicherweise kann Ihre Bank den Betrag zurückholen.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt