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Rücktritt Mietvertag

15. Oktober 2004 17:38 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich habe vor 2 Tagen einen Mietvertag für eine Wohnung unterschrieben. Es war Bestandteil des Vertrages, daß der künftige Mieter die Einbauküche vom Vormieter für einen festgelegten Betrag übernimmt. Nun will er die Küche plötzlich nicht mehr.

Kann ich den Mietvertrag wegen Nichterfüllung eines Bestandteiles stornieren bzw. was kann passieren, wenn ich die Schlüssel nicht aushändige?
(Die Kaution wurde noch nicht bezahlt)

15. Oktober 2004 | 18:19

Antwort

von


(163)
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50676 Köln
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Web: https://www.anwalt-wille.de
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Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben als Vermieter einen wirksamen Mietvertrag geschlossen. Die Übernahme der Einbauküche ist Bestandteil des Vertrages. Sie können daher auch auf Einhaltung des Mietvertrages bestehen.

Ein Rücktrittrechts ist nur dann möglich, wenn es vertraglich vereinbart wurde.

Sie sollten daher den Mieter auch zum Bezug der Wohnung auffordern und darauf hinweisen, daß er die Miete auch zu zahlen hat, wenn er die Wohnung nicht bezieht. Darüber hinaus sollten Sie den Mieter unter Fristsetzung zur Kautionszahlung auffordern.

Sollten Sie aber keine Interesse an dem Mietvertrag haben, so steht Ihnen nur der Weg offen, einen Aufhebungsvertrag mit dem Mieter zu schließen.

Verweigern Sie dem Mieter den Schlüssel, so kommen Sie in Verzug und der Mieter muß keine Miete zahlen.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt
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Rechtsanwalt Klaus Wille
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Rechtsanwalt Klaus Wille

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