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Rückforderungen rechtswidriger Überweisungen

11. April 2016 11:15 |
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Inkasso, Mahnungen


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Geschäftsführer einer GmbH.
Es liegt folgender Sachstreit vor:

Bis vor kurzem waren insgesamt drei Geschäftsführer an der GmbH beteiligt. Es wurde ein sogenanntes "Vier-Augen-Prinzip" vereinbart, d.h. die Geschäftsführer waren im Innenverhältnis nur befugt, Entscheidungen zu treffen, wenn min. zwei Geschäftsführer damit einverstanden sind.

Leider wurde seitens eines Geschäftsführer Untreue begangen, dieser Geshäftsführer hat hat Firmenkonto "leer" geräumt und private Verbindlichkeiten vom Geschäftskonto an Firmen überwiesen.

Nachdem der Geschäftsführer deswegen ausgeschieden ist, möchte ich versuchen ein Teil des Geldes wieder zurückzubekommen. Die Überweisung ist ja rechtswidrig geschehen, besteht die Möglichkeit, das Geld von den Firmen zurückzufordern?

Zur Not gerichtlich?

ich freue mich auf Ihre Antwort!

11. April 2016 | 12:45

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Zunächst möchte ich Sie auf die Möglichkeit einer Strafanzeige gegen den unbefugt handelnden Geschäftsführer hinweisen.

Eine von Ihnen geschilderte "Vier-Augen-Prinzip"-Vereinbarung begründet lediglich Schadensersatzansprüche im Innenverhöltis. Diese findet ihre gesetzliche Regelung in § 37 GmbHG . Demnach sind die Geschäftsführer der Gesellschaft gegenüber verpflichtet, die Beschränkungen einzuhalten, welche für den Umfang ihrer Befugnis, die Gesellschaft zu vertreten, durch den Gesellschaftsvertrag oder, soweit dieser nicht ein anderes bestimmt, durch die Beschlüsse der Gesellschafter festgesetzt sind.

Allerdings entfaltet die Beschränkung der Befugnis der Geschäftsführer, die Gesellschaft zu vertreten, keine rechtliche Wirkung gegen Dritte.
Daher können Sie die überwiesenen Beträge nicht von den Dritten verlangen, an die die Überweisung erfolgt ist.


Sie haben insofern einen Schadensersatzanspruch gegen den ausgeschiedenen Gesellschafter beruhend auf der im Innenverhältnis getroffenen Vereinbarung.

Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben, bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen und hoffe auf eine positive Bewertung Ihrerseits. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Evgen Stadnik

ANTWORT VON

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