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Rückforderung von Gerichtsgebühren nach geplatztem Rechtsstreit

3. Januar 2023 13:15 |
Preis: 50,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


11:55

Im Juni 2020 habe ich rund 2.500 € Gerichtsgebühren an das Landgericht Frankfurt am Main für einen bevorstehenden Rechtsstreit überwiesen. Es kam jedoch nicht zu der für den 1. September 2020 angesetzten Gerichtsverhandlung, weil mein Anwalt drei Tage zuvor plötzlich und unerwartet fristlos kündigte.

Ich hatte das Landgericht bereits angeschrieben und um (zumindest teilweise) Gebührenerstattung gebeten, von dort aber nie eine Antwort erhalten. Deshalb meine Frage: Habe ich Anspruch auf Erstattung der Gerichtsgebühren? Wie müßte ich gegebenenfalls vorgehen, um diesen geltend zu machen?

So, wie sich mir die Situation derzeit darstellt , wirkt es auf mich irgendwie wie Leistungsbetrug, weil keinerlei Leistung erbracht wurde.

Vielen Dank!

3. Januar 2023 | 14:07

Antwort

von


(2022)
Hallestr. 101
53125 Bonn
Tel: 0228 92984969
Tel: 0179 4822457
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Daniel-Saeger-__l108235.html
E-Mail:

Sehr geehrter Fragensteller,

bei einer Klage vor dem Landgericht muss man anwaltlich vertreten sein. Auch bei der Klärung solcher vermeintlich formeller Fragen. Trotzdem hätte sich aus Gründen des Servicegedankens sicher auch ein Hinweis an Sie hierauf seitens des Gerichts angeboten.

Eine "Rückerstattung" wegen eines geplatzten Termins gibt es alleine nicht. Nur im Falle einer Klagerücknahme kann man die Gerichtsgebühren von 3 Gebühren auf 1 reduzieren.

Wenn Sie mögen kann ich hier bei gegen eine Zusatzvergütung kostengünstig behilflich sein. Falls Sie ein Angebot hierzu mögen, melden Sie sich bitte über die Nachfragefunktion.

Ansonsten sollte der Anwalt, den Sie haben, das aber auch noch als Teil des Ausgangsmandats kostenlos miterledigen als nachvertragliche Nebenpflicht.

MfG RA Saeger


Rückfrage vom Fragesteller 4. Januar 2023 | 11:47

Hallo Herr Saeger, danke für die Info und das Angebot bei der Hilfe zur Kostenerstattung. Ja, bitte teilen Sie mir gerne mit, wie hoch die zu erwartende Gebührenerstattung ungefähr wäre und welche Kosten auf Ihrer Seite anfallen, damit ich abschätzen kann, ob sich der gesamte Aufwand überhaupt lohnt. Vielen Dank!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 4. Januar 2023 | 11:55

Sehr geehrter Fragensteller,

siehe im Detail bitte im seperaten Angebot.

MfG RA Saeger

ANTWORT VON

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