Ja, Sie haben eine reelle Chance auf eine erfolgreiche Rückforderung des Flugpreises. Nach der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 haben Sie bei einer Annullierung des Fluges Anspruch auf Erstattung des Flugpreises innerhalb von sieben Tagen. Da Ihr Flug weniger als vier Stunden vor Abflug annulliert wurde und Ihnen keine zumutbare alternative Beförderung angeboten wurde, haben Sie das Recht, den vollen Ticketpreis zurückzufordern.
Zusätzlich könnten Sie auch Anspruch auf eine Ausgleichszahlung gemäß Artikel 7 der Verordnung haben, da die Annullierung kurzfristig erfolgte und Ihnen keine angemessene alternative Beförderung angeboten wurde. Die Höhe der Ausgleichszahlung hängt von der Flugstrecke ab, könnte aber bis zu 250 Euro betragen, da es sich um einen Flug innerhalb der EU handelt, der weniger als 1500 km beträgt.
Da Eurowings auf Ihre Rückforderung bisher nicht reagiert hat, wäre es ratsam, einen Mahnbescheid zu erlassen, wie im Kontext erwähnt. Dies hat in der Vergangenheit oft zu einer zügigen Reaktion der Fluggesellschaft geführt.
Antwort
vonRechtsanwalt Mathias Schulze
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