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Rückerstattung von Tickets nach mündlicher Absprache mit dem Veranstalter

15. Januar 2023 15:27 |
Preis: 30,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Sehr geehrte Damen und Herren,

für eine Silvesterparty wurden 2 Tickets über eine Onlineplattform gekauft. Da wir vor Ort aus persönlichen Gründen nicht sicher waren, ob es das richtige für uns ist, haben wir in Erwägung gezogen die Karten zu verkaufen. Der Veranstalter hat uns netterweise am Empfang darauf hingewiesen, dass es kein Problem sei, die Tickets zurückzugeben. Alles was dafür nötig sei, wäre ein Anruf im Büro am nächsten Werktag und dann würde das Geld, nach einer kurzen Prüfung ob die Tickets eingelöst wurden, rückerstattet.
Die Unterhaltung fand unter Zeugen statt. Als ich mich am nächsten Werktag bei dem Veranstalter gemeldet hab, wollte dieser von der Vereinbarung nichts mehr wissen. Habe ich in diesem Fall ein Recht auf die Rückerstattung?
Da die Onlineplattform im Auftrag des lokalen Veranstalters zu handeln scheint, steht in den FAQ, dass eine Rückerstattung von Tickets in Abstimmung mit dem Veranstalter möglich ist.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Wenn dies Ihnen vor Zeugen zugesichert wurde, muss sich der Veranstalter hieran binden - wenn die Aussage auch direkt vom Veranstalter erfolgt ist.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 16. Januar 2023 | 19:54

Vielen Dank für die Beantwortung. Zur Sicherheit: Gilt die Bindung auch wenn es ein Mitarbeiter des Veranstalters war?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 16. Januar 2023 | 21:41

Der Veranstalter muss sich die Aussage zurechnen lassen, wenn dieser nicht bewusst wahrheitswidrig gehandelt hat und erkennbar war, dass er das auch durfte.

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