Sehr geehrter Fragesteller,
die Nebenkosten muss der Vermieter erst bis Ende 2019 abrechnen.
Er darf in Höhe einer voraussichtlichen Nachzahlung einen Teil der Kaution zurückbehalten, den Rest muss er Ihnen auszahlen.
Sie sollten den Vermieter insoweit in Verzug setzen.
Schicken Sie ihm ein Einwurf-Einschreiben und fordern Sie ihn auf, bis zu einem bestimmten Datum die Kaution nebst Zinsen abzüglich eines Betrages in Höhe Ihrer letzten Nachzahlung geteilt durch zwei auf Ihr Konto zu überweisen.
Versäumt Ihr Vermieter die Frist, beauftragen Sie einen Anwalt (die Kosten muss Ihr Vermieter tragen). Ich stehe insofern gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
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