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Rückerstattung Mietkaution

| 31. Mai 2019 16:51 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jürgen Vasel

Ich bin am 28.04.2018 aus meiner Wohnung ausgezogen. Übergabe ohne Mängel, vom Vermieter bestätigt. Bis heute keine Abrechnung der Nebenkosten für 2018 erhalten und die Kaution wurde bisher nicht erstattet. Was tun?

Sehr geehrter Fragesteller,

die Nebenkosten muss der Vermieter erst bis Ende 2019 abrechnen.

Er darf in Höhe einer voraussichtlichen Nachzahlung einen Teil der Kaution zurückbehalten, den Rest muss er Ihnen auszahlen.

Sie sollten den Vermieter insoweit in Verzug setzen.

Schicken Sie ihm ein Einwurf-Einschreiben und fordern Sie ihn auf, bis zu einem bestimmten Datum die Kaution nebst Zinsen abzüglich eines Betrages in Höhe Ihrer letzten Nachzahlung geteilt durch zwei auf Ihr Konto zu überweisen.

Versäumt Ihr Vermieter die Frist, beauftragen Sie einen Anwalt (die Kosten muss Ihr Vermieter tragen). Ich stehe insofern gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 2. Juni 2019 | 12:22

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