Sehr geehrter Fragesteller,
bei einer Reise zu einem bestimmten Ziel, bedarf es immer eines wichtigen Grundes, dass ein Ausweichziel angelaufen werden kann.
Dafür muss es objektiv nachvollziehbare Gründe geben, wie zum Beispiel Warnungen aus dem Auswärtigen Amt und nicht anhand nur von Vorstellungen des Kapitäns.
Hinsichtlich des "Face-Checks" hätten Sie dies grundsätzlich auch verweigern dürfen, da ein An-Land gehen von Ihnen nicht gewollt gewesen ist, und somit kein sachlicher Grund für eine Überprüfung gegeben war.
Falls das anvisierte Ziel nicht angelaufen worden ist, auch später nicht, können Sie insgesamt auch die Erstattung Ihres Reisepreises verlangen.
Diesbezüglich sind Sie verpflichtet, die Rückzahlung Ihres Reisepreises innerhalb eines Monats nach Ende der Reise bei dem Veranstalter schriftlich geltend zu machen unter Schilderung des Sachverhaltes (§ 651g BGB
).
Schicken Sie das Schreiben wenn möglich aus Beweisgründen per Einschreiben.
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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Noch eine kurze Ergänzung:
Nachträglich bekannt geworden ist, dass der Kapitän 14 Tage zuvor das gleich Spiel mit seinen Aida-Passagieren mit gleicher Begründung getrieben hat. Ich denke ich bin unter Vortäuschung einer ordnungsgemäßen Route an Board gelockt worden, obwohl die Reederei bereits wusste, dass sie die Route ändern würde. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die "Sicherheitslage" erneut nach 13 Tagen, just zum Anlegetermin plötzlich wieder von sicher auf unsicher wechselt. Hier hätte meiner Meinung nach eine Vorabinformation an mich erfolgen müssen, um mir eine Umbuchung zu ermöglichen.
Wenn ich Sie richtig verstehe, kann ich den gesamten Reisepreis zurückverlangen? Oder steht mir jeweils eine Reisepreisminderung für den Facecheck und die Routenänderung zu?
Wieviel Prozent des Reisepreises sollte ich in meinem Einschreiben an den Veranstalter zurückverlangen?
Ich hatte bereits ein Beschwerde-Einschreiben versandt, jedoch ohne einen Betrag zu fordern. Habe ich damit die 4 Wochenfrist eingehalten, oder muss innerhalb der 4 Wochen ein bestimmter Eurobetrag zurückgefordert werden?
Sollte wegen möglicherweise anfallenden Reisekosten ein Anwalt vor Ort meinen Fall übernehmen, oder gibt es sinnvolle Möglichkeiten für Sie das wahrscheinlich anstehende Gerichtsverfahren irgendwie Online zu betreuen?
MfG
Gerd Schmidt
Sehr geehrter Fragesteller,
wenn Sie ihr Ziel gar nicht erreicht haben sollten und davon gehe ich aus, sollten Sie den gesamten Reisepreis zurück verlangen, zumal es nunmehr sehr nach "Masche" aussieht.
Es muss innerhalb der Frist ein bestimmter Anspruch geltend gemacht werden, sodass klar daraus hervorgeht, dass eine Leistung gewollt ist und sich nicht nur beschwert wird.
Bei weiteren Fragen schreiben Sie mich bitte direkt per Email an, da ich Ihnen gerne weiterhin kostenlose Nachfragen beantworte.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt