Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben hier zusammenfassend, im Rahmen einer Erstberatung unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:
Ich bin gerne bereit die Überprüfung der Sach- und Rechtslage bezüglich der Weigerung der Lebensversicherung (Versicherer, Versicherungsunternehmen) eine Zahlung an Sie zu leisten zu prüfen.
Dazu ist erforderlich, daß Sie mir alle Unterlagen (Versicherungsvertrag, Versicherungsschein, Versicherungsantrag, Versicherungsbedingungen [Allgemeine Versicherungsbedingungen] , Korrespondenz, Arztunterlagen etc.) zukommen lassen - gerne auch in Kopie.
Nach einer ersten Durchsicht der Unterlagen wäre gemeinsam zu entscheiden, wie weiter zu verfahren ist.
Ihr Fall weist darauf hin, daß der Versicherer Ihnen als begünstigter Person die Auszahlung aufgrund einer Obliegenheitsverletzung verweigert. Zu vermuten ist, daß dem Veseicherungsnehmer (Ihrem Mann) vorgeworfen wird falsche Angaben bezüglich des Gesundheitszustandes der versicherten Person (ebenfalls ihr Mann) bei Vertragsabschluß gemacht zu haben (sogenannte Obliegenheitsverletztung). Wichtig wäre deshalb auch falls bekannt mitzuteilen wo und wann, vom wem (von Ihrem Mann oder von einem Versicherungsvertreter / Versicherungsagent/ Versicherungsmakler) der Antrag ausgefüllt wurde.
Zu beachten wäre hier insbesondere die Rechtsprechung des Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) auszugsweise : "Nach der Auge-und-Ohr-Rechtsprechung läßt sich, wenn der Agent das Formular ausgefüllt hat, allein mit dem Formular nicht beweisen, daß der Versicherungsnehmer falsche Angaben gemacht hat, sofern dieser substantiiert behauptet, den Agenten mündlich zutreffend unterrichtet zu haben. Dann muß vielmehr der Versicherer beweisen, daß der Versicherungsnehmer den Agenten mündlich nicht zutreffend unterrichtet hat. Dieser Beweis ist regelmäßig nur durch die Aussage des Versicherungsagenten zu führen (BGHZ 107, 322
, 325)."
Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich.
Nachfragen oder Unterlagen können Sie vorab gerne an meine Emailadresse oder Postadresse senden.
Eine umfassende Prüfung der Sach- und Rechtslage kann im Rahmen einer Mandatserteilung/ Beauftragung erfolgen. Rückfragen diesbezüglich richten Sie bitte ebenfalls an meine Emailadresse oder Postadresse.
Bitte beachten Sie, dass diese Beratung nicht eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen und gegebenfalls weiter Ermittlungen zum Sachverhalt ersetzen kann.
Gerne weise ich darauf hin, dass Sie im die Möglichkeit haben eine kostenlose Nachfrage zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Lautenschläger
Rechtsanwalt
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