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Restkaution reicht nicht für Reinigung

12. Dezember 2024 13:23 |
Preis: 52,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,
Unser gem.nütziger Vereine ist Verpächter einer Gaststätte Pachtbeginn, 2011, von 2.500 € Kaution wegen Mietschulden in 2012 1.666 € abgezogen. Nicht wieder aufgefüllt worden. Pächter haben in 2023 zum 30.11.24 gekündigt. Gaststätte musste vom Verpächter grundgereinigt werden. Restkaution reicht nicht für Reinigung. Können die 1.666 € jetzt nachträglich noch gefordert werden?
Frdl. Grüße

12. Dezember 2024 | 14:13

Antwort

von


(1615)
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Sehr geehrte Ratsuchende,

lassen Sie mich Ihre Frage - vorbehaltlich der Prüfung des Pachtvertrages - wie folgt beantworten.

Sie können die 1.666 € auch jetzt noch nachträglich fordern. Das Sicherungsinteresse erlischt nicht mit Beendigung des Vertrages.

BGH, Beschluss vom 22.11.2011 - VIII ZR 65/11 unter Verweis auf BGH VIII ZR 332/79, S. 7

Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt


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