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Restkaution reicht nicht für Reinigung
12. Dezember 2024 13:23
|
Preis:
52,00 €
|
Beantwortet von
in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
Unser gem.nütziger Vereine ist Verpächter einer Gaststätte Pachtbeginn, 2011, von 2.500 € Kaution wegen Mietschulden in 2012 1.666 € abgezogen. Nicht wieder aufgefüllt worden. Pächter haben in 2023 zum 30.11.24 gekündigt. Gaststätte musste vom Verpächter grundgereinigt werden. Restkaution reicht nicht für Reinigung. Können die 1.666 € jetzt nachträglich noch gefordert werden?
Frdl. Grüße
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Sehr geehrte Ratsuchende,
lassen Sie mich Ihre Frage - vorbehaltlich der Prüfung des Pachtvertrages - wie folgt beantworten.
Sie können die 1.666 € auch jetzt noch nachträglich fordern. Das Sicherungsinteresse erlischt nicht mit Beendigung des Vertrages.
BGH, Beschluss vom 22.11.2011 - VIII ZR 65/11 unter Verweis auf BGH VIII ZR 332/79, S. 7
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt
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Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
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Gerne wieder! ...
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