Sehr geehrte Ratsuchende,
aufgrund Ihrer Sachverhaltsdarstellung werden Sie die Reparatur des Mahlwerkes nicht zahlen müssen.
Sie sollten die Beweise sichern, insbesondere die Aussage
" ...das Mahlwerk funktionierte, aber es mahlte generell zu grob.Das kann auf Dauer zu größeren Schäden am Gerät führen, deshalb wurde es ausgetauscht"
Denn dieser vorsorgliche Austausch ist ja nun kein Defekt, wie er Ihnen zuvor suggeriert worden ist.
Ein solcher vorsorglicher Austausch hätte dann die Aufklärung von Ihnen vorausgesetzt, damit Sie selbst dann hätten entscheiden können, ob Sie dem Austausch unter Kostenübernahme zustimmen.
Zudem stellt sich die Frage, ob ein "generelles Grobmahlen" dann nicht schon ein Herstellermangel ist, der dann zu einem kostenlosen Austausch hätte führen müssen; dazu fehlen aber die weiteren notwendigen Informationen auch zur Lebensdauer eines solchen Mahlwerkes.
Gleichwohl kann man Sie nicht so täuschen und dann noch Geld dafür verlangen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
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