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Reparatur an Kaffeemaschine

| 21. November 2016 13:31 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

mein Kaffeevollautomat war zur Inspektion( Kostenpunkt 99 Euro)
Am nächsten Tag wurde mir ein Kostenvoranschlag zugeschickt mit folgender Diagnose: Brüheinheit sowie Verbindungsteile undicht, Verteiler zugesetzt, Mahlwerk defekt. Es wurde mir die Reapartur für 261 Euro angeboten.
Aufgrund der Diagnose willigte ich ein.
Komisch war mir das dann doch und nachdem die Maschine wieder bei mir zurück war fragte ich bei der Werkstatt nach, wie es sein kann, dass morgens das Mahlwerk noch ok ist und am Nachmittag soll es plötzlich defekt sein.
Die Antwort war folgende: " ...das Mahlwerk funktionierte, aber es mahlte generell zu grob.Das kann auf Dauer zu größeren Schäden am Gerät führen, deshalb wurde es ausgetauscht"
Damit war ich nicht einverstanden.Nach mehrmaligen erfolglosen email Anfragen hatte ich endlich auch telefonisch Kontakt und mir wurde gesagt, dass der Preis ein Pauschalpreis für die Reparatur ist und wohl in dem Preis alle Reparaturen abgedeckt sind.Angeblich gibt es für das Mahlwerk keinen separaten Preis.
Meine Frage...ist das rechtens und muss ich das Mahlwerk bezahlen?

MfG
Carmen Gablenz

21. November 2016 | 14:16

Antwort

von


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26135 Oldenburg
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Web: https://www.ra-bohle.de
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Sehr geehrte Ratsuchende,


aufgrund Ihrer Sachverhaltsdarstellung werden Sie die Reparatur des Mahlwerkes nicht zahlen müssen.


Sie sollten die Beweise sichern, insbesondere die Aussage

" ...das Mahlwerk funktionierte, aber es mahlte generell zu grob.Das kann auf Dauer zu größeren Schäden am Gerät führen, deshalb wurde es ausgetauscht"

Denn dieser vorsorgliche Austausch ist ja nun kein Defekt, wie er Ihnen zuvor suggeriert worden ist.

Ein solcher vorsorglicher Austausch hätte dann die Aufklärung von Ihnen vorausgesetzt, damit Sie selbst dann hätten entscheiden können, ob Sie dem Austausch unter Kostenübernahme zustimmen.



Zudem stellt sich die Frage, ob ein "generelles Grobmahlen" dann nicht schon ein Herstellermangel ist, der dann zu einem kostenlosen Austausch hätte führen müssen; dazu fehlen aber die weiteren notwendigen Informationen auch zur Lebensdauer eines solchen Mahlwerkes.



Gleichwohl kann man Sie nicht so täuschen und dann noch Geld dafür verlangen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


Bewertung des Fragestellers 21. November 2016 | 14:21

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