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Rentner und Steuer

| 9. Juni 2023 10:09 |
Preis: 30,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Am 01.07.23 beginne ich als Vollrentner bei meinen vorherigen Arbeitgeber uksh Lübeck (öffentlicher Dienst) mit 16 Stunden die Woche meinen Dienst.

Ist das richtig, dass die Rente das erste Einkommen ist und die Arbeit jetzt mit Steuer Klasse 6 versteuert wird. Hatte ich in der Presse gelesen
Oder hat der AG andere Möglichkeiten?
Noch Vertrag nicht ausgehandelt.

9. Juni 2023 | 11:47

Antwort

von


(608)
Mädewalder Weg 34
12621 Berlin
Tel: 030.56702204
Web: https://hauptstadtanwalt.de/
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Sehr geehrter Fragesteller,

ja das ist richtig, da Ihre Rente als Ersttätigkeit gilt, wird die Zweittätigkeit mit der Steuerklasse VI besteuert. Dies gilt aber nur, wenn Sie mehr als 520,00 € im Monat verdienen. Bis dahin ist es ein Minijob.

Die hohen Steuerabzüge der Steuerklasse VI können Sie sich aber mit der jährlichen Steuererklärung ausgleichen und bekommen dann idR Steuern erstattet.


Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.

Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.

Ich hoffe Ihnen, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, einen ersten rechtlichen Überblick verschafft zu haben.

Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Bordasch
Rechtsanwalt

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Rückfrage vom Fragesteller 9. Juni 2023 | 12:04

Danke für die schnelle Antwort.
In der Einkommensteuer Erklärung wird dann nach Freigrenze berechnet?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 9. Juni 2023 | 12:07

Sehr geehrter Fragesteller,

im Steuerbescheid werden Ihre gesamten Einnahmen zusammengefasst und die Steuer unter Berücksichtigung der Freibeträge errechnet.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Bordasch
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 9. Juni 2023 | 12:26

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