Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gerne auf Grundlage der angegebenen Informationen im Rahmen einer Erstberatung verbindlich wie folgt beantworten möchte.
Versicherungsfrei beschäftigte Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Dies trifft insbesondere auf Rentner zu.
Sofern die Rente nicht zur Sicherung des Lebensunterhalts ausreicht kann Ihr Bekannter Grundsicherung (Sozialhilfe) im Alter beantragen. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41
ff. SGB XII) ist eine seit dem 1. Januar 2005 in Deutschland bestehende bedarfsorientierte Sozialleistung zur Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhalts bei Hilfebedürftigkeit. Rechtsgrundlage ist § 41 SGB XII
ff.
Ihr Bekannter müsste sich an das örtliche Sozialamt wenden und dort den Antrag stellen.
Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer kostenlosen Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann auch unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc.
Meine Emailadresse finden Sie, wenn Sie auf mein Profilfoto klicken.
Bitte beachten Sie, dass die Ergänzung oder Änderung des Sachverhalts zu einer vollkommen anderen rechtlichen Beurteilung führen kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
René Piper
Rechtsanwalt
29. März 2020
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11:03
Antwort
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