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Renovierung beim Auszug, ja oder nein?

1. September 2020 22:54 |
Preis: 42,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jürgen Vasel

Mir wurde von einem Nachbar(mit Anwalt) gesagt, dass ich beim Auszug zu renovieren nicht brauche. Eine andere Nachbarin(Mitglied von Mieterschutzverein) sagte sogar dass es seit circa zwei Jahren neues Gesetz gibt das besagen soll, Mieter muss beim Auszug die Wohnung lediglich besenrein und Löcher an der Wand zugestopft verlassen. Auch wenn ich einen Mietvertrag mit Pflichten für Schönheitsreparaturen unterschrieben habe.
Stimmt das?

Ich danke sehr für die schnelle und kompetente Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

wenn Sie die Wohnung unrenoviert übernommen haben, brauchen Sie nicht zu renovieren.

Ansonsten kommt es auf den genauen Wortlaut des Mietvertrages an. Verschiedene Klauseln (z. B. feste Renovierungsfristen) sind vom Bundesgerichtshof für unwirksam erklärt worden.

Gern können Sie mir den Mietvertrag per e-mail an anwalt@ra-vasel.de schicken. Ich werde diesen prüfen und meine Antwort sodann ergänzen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.

Nutzen Sie bei Rückfragen gern die kostenlose Nachfragefunktion!

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

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