Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
wenn Sie die Wohnung unrenoviert übernommen haben, brauchen Sie nicht zu renovieren.
Ansonsten kommt es auf den genauen Wortlaut des Mietvertrages an. Verschiedene Klauseln (z. B. feste Renovierungsfristen) sind vom Bundesgerichtshof für unwirksam erklärt worden.
Gern können Sie mir den Mietvertrag per e-mail an anwalt@ra-vasel.de schicken. Ich werde diesen prüfen und meine Antwort sodann ergänzen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
Nutzen Sie bei Rückfragen gern die kostenlose Nachfragefunktion!
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
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