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Reiserücktrittsversicherung wegen Krankheit

26. Juni 2012 00:07 |
Preis: 54€ Historischer Preis
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Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht


Beantwortet von

Mein Mann und ich haben im April für Juli d.J. eine dreiwöchige USA-Reise gebucht. Die Mutter meines Mannes leidet an einer Demenzerkrankung (diagnostiziert 2009). Ihr Zustand war über lange Zeit stabil, so dass wir davon ausgehen konnten, dass einer mehrwöchigen Fernreise nichts im Wege steht. In den letzten sechs Wochen hat sich ihr Zustand rapide verschlechtert. Wegen ihres schlechten Gesundheitszustandes wird sie derzeit stationär in einem geriatrischen Krankenhaus behandelt. Die Entlassung wird in den nächsten Tagen erfolgen. Bisher hat der Vater meines Mannes sich um seine Frau kümmern können. Aufgrund der massiven Verschlechterung ist er damit allein überfordert. Eine Pflegestufe ist beantragt - noch ist aber keine Hilfe eingerichtet. Wir sind die einzigen Angehörigen, die sich vor Ort um die beiden kümmern können. Wir können die geplante Reise daher nicht antreten. Wie sollten wir das der Versicherung melden und was sollten die behandelnden Ärzte in der Geriatrie bescheinigen, damit eine Chance besteht, die Kosten erstattet zu bekommen? Der Knackpunkt ist sicherlich, dass die Versicherung bei einer "unerwarteten schweren Erkrankung" leistet, die Erkrankung an sich aber nicht "unerwartet" ist, sondern die massive Verschlechterung des Zustandes. Vielen Dank im voraus!

26. Juni 2012 | 02:16

Antwort

von


(531)
Schönbornstr. 41
60431 Frankfurt
Tel: 069 - 523140
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Jutta-Petry-Berger-__l102476.html
E-Mail:

Sehr geehrte Fragestellerin,

ich bedanke mich für Ihre online-Anfrage, zu der ich wie folgt Stellung nehme:

Ob eine Erkrankung unerwartet ist, beurteilt sich nach der Rechtsprechung des BGH aus der subjektiven Sicht des Versicherungsnehmers ( BGH v. 21.9.2011 -IV ZR 227/09 ). Ein bestehendes Grundleiden steht hiernach der Annahme einer unerwarteten Erkrankung nicht grundsätzlich entgegensteht, selbst wenn diese im Zusammenhang mit der Grunderkrankung steht.

Die Klinik, in der die Mutter Ihres Ehemannes behandelt wird, sollte daher im Einzelnen ausführen, inwiefern nunmehr ein akuter „Schub" der Demenzerkrankung aufgetreten ist, der eine stationäre Behandlung notwendig gemacht hat. Günstig wäre weiterhin, wenn dargestellt werden kann, dass aufgrund des konkreten Demenzstadiums vor dem Krankenhausaufenthalt nicht jederzeit mit einer schubweisen Verschlechterung des Krankheitszustandes zu rechnen war, zum Zeitpunkt der Buchung der Reise der Krankheitszustand der Mutter vielmehr durch medikamentöse Behandlung stabil war und nicht absehbar war, wann die nächste Verschlechterung des Zustandes eintreten werde. Weiterhin sollte ausgeführt werden, dass es bislang noch nicht zu einem Zustand mit notwendigem Krankenhausaufenthalt gekommen ist. Mit eine ärztlichen Bescheinigung, welche die vorgenannten Punkte attestiert , kann sodann ggf. begründet werden, eine unerwartete "Verschlimmerung" einer chronischen Grunderkrankung habe zur Reiseunfähigkeit geführt, wobei sicher das Risiko verbleibt, dass diese Begründung von der Versicberung nicht anerkannt wird.

Ich hoffe, Ihnen eine hilfreiche erste Orientierung gegeben zu haben und verbleibe

mit freundichen Grüßen
J. Petry-Berger
Rechtsanwältin


Rückfrage vom Fragesteller 26. Juni 2012 | 02:23

Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe gerade gesehen, dass ich mich in meiner Frage missverständlich ausgedrückt habe: Nur mein Mann und ich wollten verreisen, NICHT die Schwiegereltern. Wir können aber jetzt nicht verreisen, weil wir uns aufgrund der unerwarteten Verschlimmerung der Erkrankung meiner Schwiegermutter um die Eltern kümmern müssen.

Ich kann Ihre Argumentation trotzdem größtenteils gut verwenden. Ist der Argumentation aufgrund des veränderten Sachverhalts (nur WIR wollen verreisen, nicht die Eltern) etwas Wichtiges hinzuzufügen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 26. Juni 2012 | 10:19

Sehr geehrte Fragestellerin,

ich hatte in meiner Antwort bereits berücksichtigt, dass die Reise nicht von der erkrankten Mutter, sondern von Ihnen und Ihrem Ehemann gebucht wurde.

Mit freundlichen Grüßen
RA Petry-Berger

ANTWORT VON

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