ich habe folgendes Problem. Und zwar war ich im Urlaub in der Türkei ich wurde krank und wir haben eine telefonnummer bekommen wo wir ein Arzt finden. Der angebliche Arzt kam zu uns in der Ferienwohnung mir wurde nach meiner Sicht ärztlich richtig geholfen. Der Azt hat mich und mein Mann in einer kleinen Praxis ( 20 qm) gebracht von dem Arzt un der hat mich dort weiter behandelt. Als es mir besser ging habe ich eine aufgelistet Rechnung bekommen. Als ich in duetschland ankam und ich die Rechnung der Versicherung vorlegte fand man heraus das die Adresse und die Zulassungsnummer falsch war. Die Versicherung zahlt nicht und hat mich bis zum 31.12.06 gekündigt. Wie gehe ich vor? Ich kann doch nicht wenn ich krank bin mir die Zulassungsnummer oder Adresse überprüfen???Ich war froh das es mir besser ging. Ich habe bereits einen Anwalt eingeschaltet aber die versicherung bleibt stur. Was soll ich tun damit ich die 720 euro wieder bekomme.
Wenn die Versicherung die Leistung endgültig abgelehnt hat, dann müssen Sie innerhalb von 6 Monate nach Ablehnung die Versicherung auf Zahlung verklagen.
Alles andere macht aus meiner Sicht keinen Sinn.
Ich halte es auch für nicht nachvollziehbar, wenn die Versicherung aus den von Ihnen genannten Gründen die Zahlung ablehnt.
Ich würde an Ihrer Stelle Ihrem Anwalt den Auftrag geben, die Klage einzureichen. Das Kostenrisiko ist für Sie überschaubar.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Klaus Wille
Rückfrage vom Fragesteller4. Juli 2006 | 10:44
Die Versicherung zahlt ja nur nicht da die denken das ich die Rechnung gefälscht hätte und laut Versicherungsklausel eine Leistung nur bezahlt wird wenn der Arzt eine Zulassung hat. Laut der rechnung die ich vom Arzt bekommen habe ja. Aber die Versicherung hat Recheriert das die angegebene Rechnung die Strasse und Zulassungsnummer falsch sind. Das heisst laut Verischerung der Arzt existiert nicht!!!Habe ich überhaupt eine Chance wenn ich Klage???
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt5. Juli 2006 | 11:28
Sehr geehrte Damen und Herren,
mir ist derzeit kein ähnlicher Fall bekannt.
Ihr Anwalt muß aber m.E.prüfen, ob die Versicherungsklausel wirksam ist. Denn im Notfall wird der Patient nicht überprüfen können, der Arzt eine Zulassung hat. Man geht davon aus, daß ein Arzt eine Zulassung hat.