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Reinigungskraft Fotografiert WC vom Pflegepatient

| 14. Januar 2019 12:57 |
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Schadensersatz


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Welche rechtlichen Schritte kann ich als Betreuer bzw. er als Pflegebedürftige unternehmen oder mit welchen rechtlichen folgen kann eine Putzfrau (eingestellt beim Großen Pflegedienst) rechnen, wenn sie Fotos von der verunreinigten WC (Klobrille) in der Privatwohnung eines Pflegebedürftigen anfertigt und die weiterleitet? Beweise und nachweise liegen vor.

Wir sind einfach geschockt, an statt zu reinigen hatte die Dame es abfotografiert und stehen gelassen.
Vielen Dank!

14. Januar 2019 | 13:34

Antwort

von


(2984)
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Sehr geehrter Ratsuchender,

so ein Verhalten geht gar nicht:

Zunächst muss der Pflegedienst selbst informiert werden, da neben der Schlechterfüllung des Vertrages auch dieser für seine Mitarbeiter über § 831 BGB einzustehen hat.

Die Mitarbeiterin selbst kann auf Unterlassung der Verbreitung in Anspruch genommen werden.

Darüber hinaus bestehen Schadenersatzansprüche wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes über §§ 823 , 1004 BGB analog. Das wird dann in einem Schmerzensgeld enden können.

Auch kann es nach § 201a StGB eine Straftat darstellen, wobei es auf die Art der Verbreitung ankommt.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


Bewertung des Fragestellers 14. Januar 2019 | 20:25

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