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Reinigung des Treppenhauses in einer Anlage mit 10 Geschossen

19. Oktober 2021 14:07 |
Preis: 30,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Die Hausverwaltung teilt mit, dass nachdem das Treppenhaus so gut wie gar nicht benutzt wird,
alle benutzen die beiden Aufzüge, dass das Treppenhaus nicht gereinigt wird. Nun blättert überall
Farbe und Putz ab, teilweise liegt vermehrt Putz und Tapetenreste auf dem Boden, aber es wird
nicht gereinigt.
Ist das zulässig?
Das Treppenhaus ist schließlich ein Fluchtweg, dann behindern Putz- und Farbreste den
Fluchtweg.

19. Oktober 2021 | 14:40

Antwort

von


(3171)
Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ich gebe Ihnen völlig recht, auch wenn das Treppenhaus so gut wie nicht benutzt wird, so wird es dennoch gelegentlich genutzt und im übrigen hat man Verkehrssicherungspflichten und muss für einen ordnungsgemäßen Fluchtweg sorgen. Die Kosten für die Instandhaltung bzw. Instandsetzung sind demgemäß aber auch nicht so hoch, müssen aber dennoch eingehalten werden.

Dazu würde ich jetzt die Hausverwaltung auffordern und mich mit den anderen Hauseigentümern solidarisieren und das ebenfalls besprechen.

Vor diesem Hintergrund kann ich das Verhalten der Hausverwaltung nicht nachvollziehen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

ANTWORT VON

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