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Lärmbelästigung im Garten

4. März 2005 21:20 |
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Nachbarschaftsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Christian Kah

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe ein Problem mit der unendlichen geschichte - NAchbarn.
Der NAchbar auf dem Nebengrundstück hält sich viel auf dem grundstück auf, auch im Winter, da hier viele Tiere zu versorgen sind. Dabei wird SEHR laut Radio / Autoradio gehört. Meistens ca. 5 Stunden am Tag. Unser Haus/Doppelhaus ist Richtung Grundstücksgrenze/ Terassenseite in U-Form gebaut. Hier schallt es nun besonders laut. Auf unsere mehrfachen höflichen Bitten, das RAdio doch etwas leiser zu stellen, wird in der Form reagiert, es noch lauter zu stellen. Wir wohnen in einem neu gebautem Haus inkl. 1A Wärmeschutzisolierung. Trotzdem muss ich bei geschlossenem Fenster die Radiomusik meines Nachbarn erdulden. Wie sich das anhört, wenn ich meinen Garten selber nutzen möchte kann man sich vorstellen.
Gibt es hier eine wirksame Möglichkeit mich dagegen zu wehren. Welch ein Verhalten können Sie mir hier raten damit es nicht zu irgendwelchen Eskalationen kommt, da doch die Gemüter seitens meiner Familie schon arg strapaziert sind.
Danke.
MFG B. Jurk

Guten Abend,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wirklich unzulässig sind nur solche Geräusche, die ein normal empfindender Mensch nicht mehr erträgt und die überdies vermeidbar sind.
Zum Beispiel überlaute Stereoanlagen, ungedämmte Trittgeräusche oder ständig lautstarke Streitereien.
Der Nachweis dieser Unerträglichkeit ist jedoch äußerst schwer zu führen. Hier müsste ggfl. ein Lärmgutachten durch einen Sachvberständigen erstellt werde.

Versuchen Sie mit dem Lärmverursacher eine gütliche Regelung zu finden, reden Sie mit ihm.
Manchmal weiß Ihr Nachbar gar nicht, dass seine Geräusche stören.

Erst wenn alle Versuche einer gütlichen Regelung gescheitert sind, sollten Sie zu anderen Mitteln greifen, d.h. die zuständige Behörde informieren (z.B. das Ordnungsamt).
Liegt z.B. eine Störung der Nachtruhe zwischen 22 und 7 Uhr vor, so drohen den Verursachern Bußgelder.

Letztlich bleibt der Weg einer Unterlassungsklage gegen den Nachbarn.

Vielleicht ist es ja schon hilfreich, wenn Sie über einen Rechtsanwalt den Nachbarn zunächst außergerichtlich auffordern, den geschilderten Lärm innerhalb bestimmter Zeiten komplett einzustellen und drohen zunächst mit Klage.

Manchmal, allerdings nicht immmer, wirkt solch ein Schreiben Wunder.

Sie können sich auch erkundigen, ob in Ihrem Bundesland die Möglichkeit der Einschaltung einer Schlichtungsstelle besteht.

Hier könnte dann ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden.

Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Christian Kah
Rechtsanwalt
www.net-rechtsanwalt.de

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