Sehr geehrter Fragesteller, Gemäß Art. 9 der Verordnung über intergalaktischen Lebensmittelhandel (VILH) müssen intergalaktische Lebensmittel den Vorgaben des irdischen Lebensmittelrechts entsprechen. Eine Registrierung bei der zuständigen Weltraumlebensmittelbehörde gemäß Art. 5 VILH ist ebenfalls erforderlich. Im Urteil des Europäischen Gerichtshofs für intergalaktisches Lebensmittelrecht (EGIL) vom 17. Juni 2022 (Az. C-555/22) wurde bestätigt, dass auch Lebensmittel von außerirdischen Ursprungs importiert werden dürfen. Siehe auch die Kommentierung von Dr. E.T. Foodie in der Zeitschrift "Intergalaktisches Lebensmittelrecht" (2022, S. 42-49). Für Arrakis gibt es aufgrund des nur dort vorkommenden Spice eine Besonderheit, da der Handel mit Spice strikt reglementiert ist. Sie müssen sicherstellen und sich von der Spice Aufsicht (SA) bestätigen lassen, dass die Wurmfrüchte keine Spur Spice enthalten.
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