Sehr geehrter Fragesteller,
Die Nichtzahlung der Ihnen aufgetragenen Kosten kann daher rühren, das die Vergleichsquote nicht mit der Kostentragungsquote korrespondiert.
Das bedeutet, wenn die ursprüngliche Gesamtsumme bei € 133.000 liegt und Sie nunmehr € 43.000 zahlen müssen, läge das Verlustverhältnis bei 32,3%.
Nur diese Quote würde dann auch von der Rechtsschutzversicherung im Rahmen der Prozesskosten übernommen.
Haben Sie einen Vergleich mit einer für Sie höheren Kostentragungsquote abgeschlossen und dies nicht vorher mit der Rechtsschutz abgeklärt, ist die Rechtsschutz nicht verpflichtet, eine darüber hinaus gehende Quote zu bezahlen.
Wenn Sie von Ihrem Rechtsanwalt darüber nicht aufgeklärt worden sind, liegt darüber hinaus eventuell auch ein Haftpflichtfall vor, da dies ein allgemeines Prinzip ist, was dieser hätte wissen und Sie darüber aufklären müssen.
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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30449 Hannover
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E-Mail:
Hallo,
mein Anwalt hat mich überhaupt nicht über die
Kostentragungsquote aufgeklärt .
Ich hatte volle Kostenzusage von meiner Rechtschutz.
Ich bin Arbeitslos und kriege nur 850,00 Euro
manatlich .
Der Vergleich wird durch einen Kredit getragen .
Wenn die Rechtschutz den Betrag jetzt auf einmal haben will muss ich die Eidestattliche Erklärung abgeben .
Meine Nachfragen .
1. Muss mein Anwalt durch seine Haftpflicht
den Schaden ausgleichen denn ich hätte lieber
auf ein Urtzeil gewartet hätte ich gewusst
das es eine Kostentragungsquote von über 60%
gibt die ich tragen muss .
2. Wäre der Vergleich auch gefährdet wenn ich die Eidestattliche Erklärung abgeben muss,der
wird ja durch einen monatlichen Kredit von
600 Euro gedeckt und zurückzahlen muss ich den noch nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
wenn Sie den Vergleich zu diesen Konditionen nicht tragen können, käme dann auch noch eine strafrechtliche Problematik auf Sie zu, da Ihnen vorgworfen werden könnte, dass Sie zum Zeitpunkt des Vergleichs wussten, zahlungsunfähig zu sein.
Der Vergleich wäre aber dennoch geschlossen.
Ihre derzeitige Rechtsvertretung steht aber wegen der Mehrkosten in der Haftung, da er Sie über diese Kosten hätte aufklären müssen.
Wenn Sie rechtliche Vertretung brauchen sollten, steht Ihnen meine Kanzlei (ebenfalls in Hannover) gerne zur Seite.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben sollten, sprechen Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber weiterhin Auskunft geben möchte.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer
Rechtsanwalt