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Rechtsschutzversicherung zahlt nur 31%

7. Oktober 2012 05:13 |
Preis: 30€ Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
|

Vertragsrecht


Beantwortet von

Hallo,
ich hatte gerade ein Zivlverfahren wo ich auf
133000 verklagt worden bin ,der Richter hat dann
auf ein Mediationsverfahren gedrängt und da haben wir folgenen Vergleich geschlossen .
Ich brauche nur 43000 Euro zahlen .
600 Euro pro Monat .
Also hat der Kläger auf ca. 67,5% der Gesamtsumme
verzichtet .
Jetzt habe ich von meiner Rechtschutz der Arag
ein Schreiben bekommen das sie nur 31% der geamten Kosten zahlen möchte ,also 1+2 Instanz .
Jetzt meine Fragen .
Wie sieht die Rechtslage in so einen Fall aus?
Kann ich Widerspruch einlegen ,wenn Ja was schreibe ich der rechtsschutz auf was kann ich mich rechtlich berufen .
Gibt es nicht die möglichkeit eines Schlichtungsentscheids was Versicherungen dann anbieten müssen .
Ich bin Arbeitslos und habe gar nicht soviel Geld das zu bezahlen ,den Vergleich kann ich nur bezahlen weil ich ein Kredit von Privat bekomme.
Wenn ich eine Eidesstattliche Erklärung deswegen abgeben muss ist dann der Vergleich auch gefährdet denn der wird ja von jemand anderen monatlich bezahlt .
Wenn Sie der Schlichtungsanwalt wären wie wären
meine Chancen hier mehr zu bekommen von der
Rechtsschutz ?

7. Oktober 2012 | 11:16

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Die Nichtzahlung der Ihnen aufgetragenen Kosten kann daher rühren, das die Vergleichsquote nicht mit der Kostentragungsquote korrespondiert.

Das bedeutet, wenn die ursprüngliche Gesamtsumme bei € 133.000 liegt und Sie nunmehr € 43.000 zahlen müssen, läge das Verlustverhältnis bei 32,3%.

Nur diese Quote würde dann auch von der Rechtsschutzversicherung im Rahmen der Prozesskosten übernommen.

Haben Sie einen Vergleich mit einer für Sie höheren Kostentragungsquote abgeschlossen und dies nicht vorher mit der Rechtsschutz abgeklärt, ist die Rechtsschutz nicht verpflichtet, eine darüber hinaus gehende Quote zu bezahlen.

Wenn Sie von Ihrem Rechtsanwalt darüber nicht aufgeklärt worden sind, liegt darüber hinaus eventuell auch ein Haftpflichtfall vor, da dies ein allgemeines Prinzip ist, was dieser hätte wissen und Sie darüber aufklären müssen.


Rückfrage vom Fragesteller 7. Oktober 2012 | 18:37

Hallo,
mein Anwalt hat mich überhaupt nicht über die
Kostentragungsquote aufgeklärt .
Ich hatte volle Kostenzusage von meiner Rechtschutz.
Ich bin Arbeitslos und kriege nur 850,00 Euro
manatlich .
Der Vergleich wird durch einen Kredit getragen .
Wenn die Rechtschutz den Betrag jetzt auf einmal haben will muss ich die Eidestattliche Erklärung abgeben .
Meine Nachfragen .
1. Muss mein Anwalt durch seine Haftpflicht
den Schaden ausgleichen denn ich hätte lieber
auf ein Urtzeil gewartet hätte ich gewusst
das es eine Kostentragungsquote von über 60%
gibt die ich tragen muss .
2. Wäre der Vergleich auch gefährdet wenn ich die Eidestattliche Erklärung abgeben muss,der
wird ja durch einen monatlichen Kredit von
600 Euro gedeckt und zurückzahlen muss ich den noch nicht.
Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 7. Oktober 2012 | 19:33

Sehr geehrter Fragesteller,

wenn Sie den Vergleich zu diesen Konditionen nicht tragen können, käme dann auch noch eine strafrechtliche Problematik auf Sie zu, da Ihnen vorgworfen werden könnte, dass Sie zum Zeitpunkt des Vergleichs wussten, zahlungsunfähig zu sein.

Der Vergleich wäre aber dennoch geschlossen.

Ihre derzeitige Rechtsvertretung steht aber wegen der Mehrkosten in der Haftung, da er Sie über diese Kosten hätte aufklären müssen.

Wenn Sie rechtliche Vertretung brauchen sollten, steht Ihnen meine Kanzlei (ebenfalls in Hannover) gerne zur Seite.

Wenn Sie noch weitere Fragen haben sollten, sprechen Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber weiterhin Auskunft geben möchte.

Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Hoffmeyer
Rechtsanwalt

ANTWORT VON

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30449 Hannover
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