Sehr geehrter Ratsuchender,
die Entscheidung eines beleitenden Umgangs soll sich allein nach dem Kindeswohl richten, was zu beachten ist. Die Entscheidung des Gerichtes, den Umgang nur begleitend durchzuführen, muss dann also Ausführungen dazu enthalten, dass dieses dem Kindeswohl enspricht; daraufhin sollte es genaustens geprüft werden.
Der Beschluss, der dieses nicht enthält, bedarf dann sicherlich einer erneuten Überprüfung, wobei Ihrer Sachverhaltsdarstellung nicht zu entnehmen ist, ob NACH Einstellung des Strafverfahrens gegen die Umgangsrechtentscheidung weiter vorgegangen worden ist. Das sollte gemacht werden.
Denn Sie haben das Recht, jederzeit eine Abänderung dieser zurückliegenden Entscheidung zu beantragen, was hier auch wohl geboten erscheint, in dem dann auh auf die Einstellung eingegangen werden sollte.
Kümmert sich Ihre Anwältin nicht, stellt keinen Abänderungsantrag, dürfte das Vertrauensverhältnis so gestört sein, dass Sie einen Anwaltswechsel in Betracht ziehen sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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Guten Morgen, Herr Rechtsanwalt Bohle
Einen Anwaltswechsel bereite ich gerade vor. Ist es korrekt, daß, wenn bei solch einem Vorwurf nach 6 Jahren noch immer kein Beweis erbracht wurde, daß der Vorwurf dann ...tja, wie soll man sagen...erledigt hat oder gegenstandslos geworden ist? Da^gibt es sicher einen passenden Terminus.
Was müsste ich bei Anwaltswechsel beachten, vielleicht nur das allerwichtigste.
Ich bedanke mich herzlich
Ein schönes Wochenende
Ihr Strohalm-suchender
Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie sollten einen Anwalt suchen, der sich mit Kindschaftsschachen beschäftigt. Die Fachanwaltschaft sagt dazu leider nichts aus.
Der Vorwurf bleibt bestehen und erledigt sich nicht etwa von selbst. Nach mehr als sechs Jahren ist es aber merkwürdig, dass das Umgangsrecht immer noch eingeschränkt ist, zumal er ja meistens auf bloßer Behauptung der Kindesmutter beruht und dort vielmals eher verletzter Stolz und Rache eine Rolle spielt.
Hier sollten Sie schnell den Anwaltswechsel vornehmen und dann den Antrag beim gericht stellen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle