Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Beratung über das eröffnete Insolvenzverfahren hinaus, muss mit Ihnen konkret vereinbart worden sein, wenn die vorherige Vollmacht nur das Vorverfahren bis zur Antragstellung umfasste. Dies kann ich nur beantworten, wenn ich die Vereinbarung vorliegen habe.
Dann muss auch vereinbart worden sein, dass diese Vereinbarung fortgilt, da es ein neues Verfahren ist.
Soweit der Rechtsanwalt eine Äußerung dahingehend gemacht hat, dass keine Forderung mehr besteht, kann sich die Aussage auch nur auf den aktuellen Tag und nicht auf die Zukunft bezogen haben.
Der Vertrag mit dem Kollegen muss daher ausdrücklich beendet gewesen sein oder sich nur auf das Verfahren bis zur Insolvenzeröffnung bezogen haben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Michael Wübbe
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