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Rechtliche Verantwortung trotz Prokura

14. Februar 2013 09:10 |
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Strafrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

In unserem Familienunternehmen: GMBH, ca. 30 Angestellte, ist mein Vater der offizielle Geschäftsführer. In allen Papieren ist er als INhaber eingetragen.
Ich bin seit 7 Jahren in dem Unternehmen beschäftigt und habe Vollmacht für alles. Ich kann also jedes offizielle Papier unterschreiben.

Wie ist es in einem Fall, wenn es Probleme mit dem Finanzamt gäbe oder ähnlichen Ämtern.
Wer ist im Endeffekt verantwortlich. Nur der Inhaber (Geschäftsführer) oder auch ich?

14. Februar 2013 | 09:50

Antwort

von


(2984)
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26135 Oldenburg
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Sehr geehrte Ratsuchende,

die Frage lässt sich nicht ganz abschließend beantworten, da es darauf ankommt, welche Art von Problemen es warum gibt:

Grundsätzlich haftet der Geschäftsführer. Er vertritt die GmbH nach Außen. Eine zusätzlich Vollmacht entbindet ihn von der Verantwortung nicht.


Nun kommt das Aber:

Wenn Sie nun ohne Kenntnis des Geschäftsführers z.B. Angaben verfälschen, wahrheitswidrige Angaben machen etc. und es dadurch zu Problemen mit dem Finanzamt/Ämtern kommt, haften Sie natürlich als Urheberin dieser Angaben.

Möglich ist dann daneben eine zusätzliche Haftung des Geschäftsführers, wenn er diese falschen Angaben hätte kennen müssen oder er Sie nicht ordnungsgemäß kontrolliert hat.

Denn auch diese Kontrollpflicht gehört mit zu den Aufgaben des Geschäftsführers. Er kann also nicht einfach Vollmacht erteilen und sich dann um nichts mehr kümmern.


Ich hoffe, es ist deutlich geworden, wie es anhand des jeweiligen Einzelfalls zu bewerten ist. Eine Verallgemeinerung verbietet sich insoweit.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
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