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Rechtliche Vefuegbarkeit uber Sparbuch

| 24. August 2006 15:03 |
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Erbrecht


Beantwortet von


16:15

Sehr geehrtes Anwaltsteam !

Bedingt durch einen familiaeren Disput hinsichtlich der Verfuegbarkeit ueber das Sparbuch meiner Grossmutter,
bitte ich Sie um einen rechtlichen Rat zum folgenden Sachverhalt.

Meine Grossmutter verfugt ueber einen Betrag von 5000 Euro, der auf ihrem Sparbuch im Fall des Todes fuer die dafuer anfallenden Kosten vorgesehen ist.
Schrfitlich festgehalten und mit ihrer Unterschrift versehen,
hat sie ihren Schwiegersohn anstatt einer ihrer drei Toechter bevollmaechtigt uber das Sparbuch zu verfuegen. Aus dieser Situation heraus ist ein Disput unter den Geschwistern entstanden mit dem Resultat die Vollmacht ueber das Sparbuch und die Spareinlagen zu erstreiten. Um hierfuer eine gerechte Loesung zu finden, bezieht sich meine Anfrage, ob eine Bank oder andere Institution uber das Sparbuch verfuegen und nur im Todesfall die Forderungen entsprechend geltend gemacht werden koennen. Angedacht ist von keiner Partei in der Familie den Zugriff auf das Sparkonto einzuraumen.
Vielen Dank im Voraus

Herzliche Gruesse
Agatha W.

24. August 2006 | 15:08

Antwort

von


(160)
Kreuzschnabelweg 18
86156 Augsburg
Tel: 0821 - 4530333
Web: https://www.ra-boukai.de
E-Mail:

Sehr geehrte(r) Fragensteller(in).

Aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

Ihre Großmutter hat dem Schwiegersohn eine Vollmacht ausgestellt. Wenn Sie zu diesem Zeitpunkt zurechnungsfähig war und sonst keine Hindernisse vorlagen ist diese auch gültig.
Unter dieser Voraussetzung sehe ich keinerlei Anspruch der drei Töchter oder eine Einschränkungsmöglichkeit der Bank oder sonst einer Institution.
Solange die Großmutter mündig ist kann sie richtigerweise alleine über Ihr Vermögen verfügen und Rechtsgeschäfte abschließen.

Ich hoffe Ihre Fragen zufrieden stellend beantwortet zu haben.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.

Bitte beachten Sie, dass die Antwort auf Ihren Angaben beruht und sich die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes nur bei Kenntnis aller Details der Sache vollumfänglich und sicher treffen lässt.

Mit freundlichen Grüßen,

Andreas M. Boukai
- Rechtsanwalt -


Rückfrage vom Fragesteller 24. August 2006 | 15:30

Sehr geehter Herr. Boukai,

Vielen Dank fuer die schnelle Rueckantwort.
Die Grossmutter ist zurechnungsfaehig bei Ausstellung der Vollmacht an Ihren Schwiegersohn.
Meine Anfrage bezieht sich auf die Moeglichkeit das Sparbuch bei einer Institution zu deponieren um weiteren Disput zu umgehen.
Meines Wissens kann ebenfalls ein Testament deponiert werden.
Ist es moeglich das Sparbuch bei einem Notar oder anderen rechtlichen Instanz zu deponieren. Welche Gebuehren wuerden hier anfallen ? Leider ist es nicht angebracht meine Grossmutter ueber das Sparbuch allein verfuegen zu lassen da sie bei diesem Disput der Ausloeser ist.

Vielen Dank im Voraus
Viele Gruesse

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 24. August 2006 | 16:15

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in).

Es gibt sicherlich die Möglichkeit das Sparbuch zu deponieren.
Aber wie bereits erwähnt obliegt diese Entscheidung alleinig Ihrer geschäftsfähigen Großmutter.

Mit freundlichen Grüßen,

Andreas M. Boukai
- Rechtsanwalt -

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Die Antwort nicht falsch, haette besser sein koennen, war nicht die ich erwartet habe, denn Problem ist nach wie vor ungeloest.

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Die Antwort nicht falsch, haette besser sein koennen, war nicht die ich erwartet habe, denn Problem ist nach wie vor ungeloest.


ANTWORT VON

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86156 Augsburg
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