Sehr geehrte(r) Fragensteller(in).
Aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Ihre Großmutter hat dem Schwiegersohn eine Vollmacht ausgestellt. Wenn Sie zu diesem Zeitpunkt zurechnungsfähig war und sonst keine Hindernisse vorlagen ist diese auch gültig.
Unter dieser Voraussetzung sehe ich keinerlei Anspruch der drei Töchter oder eine Einschränkungsmöglichkeit der Bank oder sonst einer Institution.
Solange die Großmutter mündig ist kann sie richtigerweise alleine über Ihr Vermögen verfügen und Rechtsgeschäfte abschließen.
Ich hoffe Ihre Fragen zufrieden stellend beantwortet zu haben.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.
Bitte beachten Sie, dass die Antwort auf Ihren Angaben beruht und sich die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes nur bei Kenntnis aller Details der Sache vollumfänglich und sicher treffen lässt.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas M. Boukai
- Rechtsanwalt -
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas M. Boukai
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86156 Augsburg
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Web: https://www.ra-boukai.de
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Sehr geehter Herr. Boukai,
Vielen Dank fuer die schnelle Rueckantwort.
Die Grossmutter ist zurechnungsfaehig bei Ausstellung der Vollmacht an Ihren Schwiegersohn.
Meine Anfrage bezieht sich auf die Moeglichkeit das Sparbuch bei einer Institution zu deponieren um weiteren Disput zu umgehen.
Meines Wissens kann ebenfalls ein Testament deponiert werden.
Ist es moeglich das Sparbuch bei einem Notar oder anderen rechtlichen Instanz zu deponieren. Welche Gebuehren wuerden hier anfallen ? Leider ist es nicht angebracht meine Grossmutter ueber das Sparbuch allein verfuegen zu lassen da sie bei diesem Disput der Ausloeser ist.
Vielen Dank im Voraus
Viele Gruesse
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in).
Es gibt sicherlich die Möglichkeit das Sparbuch zu deponieren.
Aber wie bereits erwähnt obliegt diese Entscheidung alleinig Ihrer geschäftsfähigen Großmutter.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas M. Boukai
- Rechtsanwalt -