Guten Tag!
Wir würden gerne einen Bildband veröffentlichen.
Als Fotos sollen uns private Aufnahmen von Autos dienen. Mit den jeweiligen Besitzern wäre natürlich ein Vertrag über die Puplikation abgeschlossen.
Nun haben wir aber gehört, dass man für ein solches Vorhaben auch die Erlaubis des jeweiligen Fahrzeugherstellers bräuchte, da dieses ja einen Schutz auf das Design (oder auf was auch immer)hat.
Beispiel: Ich knipse meinen privaten Golf, lasse von diesem Bild dann Poster produzieren, verkaufe diese. Könnte mir dann in diesem Fall VW "ans Bein treten" und irgendwelche Vorderungen an mich stellen?
Logos usw. werden auf den Bildern natürlich keine verwendet (außer denen, die an jedem Auto ohnehin zu finden sind)! Es werden nur die Autos fotografiert und fertig.
Danke schon nmal für die Beantwortung!
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Selbst wenn die Hersteller ein Geschmacksmusterrecht an den Formen der Fahrzeuge hat, ist dies unerheblich, da ein solches durch die Abbildung nicht verletzt wird.
Es reicht, wenn Sie sich mit den Eigentümern einigen.
Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.