Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:
Es bleibt Ihren Mietern zunächst natürlich überlassen, wie Sie die angemietete Wohnung gestalten möchten. Sie werden Ihnen also nicht untersagen können, Fototapeten usw. anzubringen.
Beim Auszug muss dies allerdings wieder entfernt werden.
Gemäß § 538 BGB
hat der Mieter Veränderungen und Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstehen, nicht zu vertreten.
Das Anbringen von Fototapeten, Farbstreifen und eine in Farbe getauchte Badewanne stellen aber drastische Veränderungen der Mietsache dar, die der Vermieter so beim Auszug nicht abnehmen muss.
Ich rate Ihnen zu folgender Vorgehensweise:
Fertigen Sie eine Liste der durch die Mieter herbeigeführten Veränderungen an und lassen Sie sich diese durch die Unterschrift der Mieter bestätigen.
Nehmen Sie außerdem ins Übergabeprotokoll auf, dass die Mietsache beim Auszug insofern wieder in den ursprünglichen Zustand gebracht wird, als die festgehaltenen Veränderungen auf Kosten der Mieter wieder entfernt werden und lassen Sie sich aus dieses durch Unterschrift bestätigen.
Ich hoffe, Ihnen in dieser Angelegenheit weitergeholfen zu haben.
Sollten noch Unklarheiten bestehen, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Ich weise Sie pflichtgemäß darauf hin, dass im Rahmen dieser Plattform lediglich eine erste rechtliche Einschätzung vorgenommen werden kann. Sollten hier Informationen hinzugefügt oder weggelassen worden sein, kann die rechtliche Beurteilung völlig anders aussehen.
Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend!
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus
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