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Rechte als Vermieter (Fototapete und Co)

| 22. Juli 2010 22:52 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind etwas ratlos. Wir haben eine Wohnung vermietet (Mietbeginn 1.8.2010). Wir haben den Mietern die Möglichkeit gegeben bis dahin die Wohnung zu streichen. (Wir haben neuen Boden verlegt, rauhfaserähnlich Tapeziert, Bad ist komplett neu)

Nun finden wir (schon vor dem eigentlichen Mietbeginn) folgendes Bild vor: Fototapete, Bordüren, Farbstreifen etc. über die von uns geklebte Tapete aufgebracht. Badewanne, Armaturen etc. in Farbe getaucht, Comics unter die Decke geklebt.

Wie sollen wir uns verhalten?
Was müssen wir bei dem Übergabeprotokoll beachten?
Wir sind der Meinung das die Mieter bei Auszug, diese Dinge entfernen müssen, liegen wir da im Recht, so etwas im Protokoll zu vermerken?
Bzw. was muss in diesem Fall im Protokoll stehen?

22. Juli 2010 | 23:18

Antwort

von


(280)
Ruwerer Straße 29
54292 Trier
Tel: 06514628376
Web: https://www.zimmlinghaus.de
E-Mail:

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:

Es bleibt Ihren Mietern zunächst natürlich überlassen, wie Sie die angemietete Wohnung gestalten möchten. Sie werden Ihnen also nicht untersagen können, Fototapeten usw. anzubringen.

Beim Auszug muss dies allerdings wieder entfernt werden.

Gemäß § 538 BGB hat der Mieter Veränderungen und Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstehen, nicht zu vertreten.

Das Anbringen von Fototapeten, Farbstreifen und eine in Farbe getauchte Badewanne stellen aber drastische Veränderungen der Mietsache dar, die der Vermieter so beim Auszug nicht abnehmen muss.

Ich rate Ihnen zu folgender Vorgehensweise:

Fertigen Sie eine Liste der durch die Mieter herbeigeführten Veränderungen an und lassen Sie sich diese durch die Unterschrift der Mieter bestätigen.

Nehmen Sie außerdem ins Übergabeprotokoll auf, dass die Mietsache beim Auszug insofern wieder in den ursprünglichen Zustand gebracht wird, als die festgehaltenen Veränderungen auf Kosten der Mieter wieder entfernt werden und lassen Sie sich aus dieses durch Unterschrift bestätigen.

Ich hoffe, Ihnen in dieser Angelegenheit weitergeholfen zu haben.

Sollten noch Unklarheiten bestehen, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Ich weise Sie pflichtgemäß darauf hin, dass im Rahmen dieser Plattform lediglich eine erste rechtliche Einschätzung vorgenommen werden kann. Sollten hier Informationen hinzugefügt oder weggelassen worden sein, kann die rechtliche Beurteilung völlig anders aussehen.

Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend!


Bewertung des Fragestellers 23. Juli 2010 | 07:29

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