Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie lediglich im ausdrücklichen Auftrag der Dame eine ordnungsgemäße Rechnung auf deren Namen erstellt. Sie haben sich also nicht als Aussteller der Rechnung ausgegeben oder mit falschem Namen unterschrieben, sondern lediglich die Bitte der Dame umgesetzt, in ihrem Namen eine formal richtige Rechnung zu erstellen und an Ihren Arbeitgeber zu übermitteln. Ich sehe daher kein Fehlverhalten Ihrerseits, zumal Sie durch das Erstellen einer absetzungsfähigen Rechnung auch Ihrem Arbeitgeber geholfen haben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
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