Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
ein klare Aussage ist nicht zu machen, da es darauf ankommt, inwieweit und in welchem Zusammenhang welche Namen genannt werden und ob hieraus namens- oder markenrechtliche Ansprüche des Namensinhabers erwachsen.
Üblicherweise wird in derartigen Fällen empfohlen, den jeweiligen Namensträger um eine Erlaubnis zu bitten. Dies erfolgt im Regelfall kostenlos.
Ich hoffe, dass ich Ihnen im Rahmen der Erstberatung auf Grund Ihrer Angaben eine erste rechtliche Orientierung geben konnte. Bitte beachten Sie, dass auf Grund von Umständen, die dem Bearbeiter nicht bekannt sind, eine andere rechtliche Beurteilung möglich ist.
Falls Sie weitere juristische Hilfe benötigen, stehe ich Ihnen wie gesagt gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Sascha Tawil
Rechtsanwalt
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