Sehr geehrter Fragesteller,
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
In diesem Fall würde ich vorrangig beim Arbeitgeber das Verhalten des anderen Vorgesetzten zur Kenntnis bringen. Das kann durchaus für eine Abmahnung oder fristlose Kündigung ausreichen.
Man kann auch überlegen eine Strafanzeige zu erstatten, das wird aber in diesem Fall vermutlich wenig Erfolg bringen.
Das direkte Gespräch, evtl. unter Vermittlung einer Vertrauensperson oder des Betriebsrats könnte ebenfalls sinnvoll sein. So kann man beispielsweise eine Entschuldigung erhalten oder auch eine Klarstellung durch den anderen Vorgesetzten gegenüber den Kollegen, gegenüber denen die Äußerungen erfolgt waren.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-
Antwort
vonRechtsanwältin Sonja Stadler
Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
Tel: 0202 697 599 16
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Sonja-Stadler-__l108484.html
E-Mail: