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Räumungsklage | Güterverhandlungtermin darf ein Freund zum Gerichtstermin

5. März 2020 21:19 |
Preis: 25,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Zusammenfassung

Vertretung im Prozess

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich befinde mich derzeit in einer Räumungsklage. Ich bin Vermieter. Der Mieter hat nie seine Miete und Kaution seit Mietbeginn bezahlt.

Nun besteht nun in unmittelbare nähe die Güteverhandlung der Termin wurde bereits benannt.

Meine frage ist nun.

Ich möchte nun einen guten Freund der bereits Notariell beglaubigte vorsorge vollmachten über mich verfügt zum Gerichtstermin hinschicken. Auch jegliche Kommunikation mit Mieter sind durch den Freund getätigt wurden. Besichtigungstermine der Wohnung und alles andere . Der Mieter ( der Beklagte) kennt auch nur ihn und hat mit ihn alle mündliche gespräche getroffen. Mich als Vermieter haben sie nicht gesehen. Es ist zu erwähnen das wir beide 520km vom Haus entfernt leben. Dafür das er sich um alles kümmert würde er auch später ein Teil der Miete bekommen somit besteht auch für ihn ein zusammenhang zum Objekt oder nicht ?

Das Gericht beruft sich zur Bevollmächtigung auf: " nach §79 Abs. 2 ZPO zugelassen Bevollmächtigten.

Da ich auch gesundheitliche Probleme habe derzeit habe. Die Strecke mit dem Auto zu fahren wären 5 Std autofahrt. Da der Freund bisher eher alles geregelt hat.


Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ich würde Ihnen davon abraten, Ihren Freund als Bevollmächtigten zu schicken, da er ein sehr wichtiger Zeuge für den Prozess sein kann. Zudem hat das Gericht zu Recht auf Paragraph 79 ZPO hingewiesen. danach sind nur zulässig u.a. Mitarbeiter oder volljährige Familienangehörige. ich würde daher - wenn Sie nicht anreisen möchten - folgendes empfehlen:
1. entweder einen Familienangehörigen fragen oder
2. einen Anwalt einschalten und um Entbindung vom persönlichen Erscheinen bitten

Aber eben bitte nicht den Zeugen schicken!

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 5. März 2020 | 21:54

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Wäre es denn möglich das wir dort zu zweit erscheinen ?

Oder was empfehlen sie . Den Freund direkt als Zeuge dem Gericht melden oder erst bei weiteren dazu holen. ?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 6. März 2020 | 16:55

Ihr Bekannter darf nicht als Partei an der Verhandlung teilnehmen, er kann höchstens im Zuschauerraum sitzen und zuhören. Als Zeuge ist er so früh wie möglich zu benennen, um keinen verspäteten Vortrag zu haben.

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