Sehr geehrter Fragesteller,
ich bedanke mich für Ihre Anfrage und möchte diese unter Berücksichtigung des von Ihnen dargestellten Sachverhaltes wie folgt beantworten:
Sie müssen in der Tat einen Titel erwirken, um dann notfalls durch den Gerichtsvollzieher räumen zu lassen. Das bedeutet für Sie, dass Sie den Weg der Räumungsklage gehen müssen. Wenn Sie nämlich einfach selbst den Wohnraum räumen oder die Schlösser austauschen oder ähnliches, kann sich der Mieter dagegen wehren und dann per einstweiliger Verfügung wieder Besitz des Hauses gelangen.
Ich hoffe, Ihnen die hier nur mögliche erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Nicole Maldonado
- Rechtsanwältin -
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