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Räumung meines Hauses

5. Januar 2007 13:46 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Mein Haus ist vermietet für 700 Euro im Monat. Mieter sind im Sept 06 zum 1 Jan 07 aufgrund Andauernder unpünklicher Mietzahlung, unpünktlicher Kautionszahlung sowie Verwahrlosung der Mietsache mit Hinweis auf Widerspruch und BGB 535 Abs.2 mit Einschreiben und Rückantwort gekündigt worden. Widerspruch wurde nicht wahrgenommen.
Auf der Oktober 06 Miete läuft Mahnverfahren (Vollstreckungsbescheid)bisher ohne Widerspruch. Die Mieter sind zum 1.Jan 07 nicht ausgezogen. Mieter bezahlen keine Miete oder nehmen Widerspruchsrecht wahr. Kann ich jetzt Räumen ohne Räumungsklage oder muß ich durch die Räumungsklage ?????

Sehr geehrter Fragesteller,

ich bedanke mich für Ihre Anfrage und möchte diese unter Berücksichtigung des von Ihnen dargestellten Sachverhaltes wie folgt beantworten:

Sie müssen in der Tat einen Titel erwirken, um dann notfalls durch den Gerichtsvollzieher räumen zu lassen. Das bedeutet für Sie, dass Sie den Weg der Räumungsklage gehen müssen. Wenn Sie nämlich einfach selbst den Wohnraum räumen oder die Schlösser austauschen oder ähnliches, kann sich der Mieter dagegen wehren und dann per einstweiliger Verfügung wieder Besitz des Hauses gelangen.

Ich hoffe, Ihnen die hier nur mögliche erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Nicole Maldonado
- Rechtsanwältin -

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