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Quadschaden, was muss ich wirklich zahlen ?

9. April 2008 21:35 |
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Schadensersatz


Beantwortet von

Rechtsanwalt Maik Elster

Im Spätherbst letzten Jahres habe ich zusammen mit meiner Frau einen Erlebnisgutschein für eine geführte Tages-Quadtour eingelöst. Gekauft hatte ich diesen bei einem Erlebnistour-Makler, der im Endeffekt nur die Adresse des Anbieters vermittelt. Vorort wurden wir von dem Veranstalter darauf hingewiesen, dass nur "Teilkasko"-Schäden an den Quads, d.h. Schäden an Dritten versichert wären. Als Quad-Neuling und ohne die Strecke der Tour genau zu kennen, habe ich mir deswegen eigentlich keine Sorgen gemacht, da es ja eine geführte Tour war.
Leider kam es anders. Beim Rückweg, der sowohl hin als auch zurück über einen Höhenweg führte, kam ich mit dem linken Rad auf eine kleine abschüssige Stelle, aber das reichte schon, dass ich zusammen mit dem Quad einen ca. 2 Meter hohen Abhang herabstürzte. Glück im Unglück; ich hatte nur ein paar Prellungen und das Quad war bis auf den Gepäckträger und die Seitenspiegel noch ok.
Ich habe mich natürlich gefragt, wie das passieren konnte und bin mir dahin gehend sicher, dass es primär daran lag, dass die Vorausfahrenden, mit dem Guide an der Spitze an der bewussten Stelle relativ schnell gefahren sind, da der Weg flach und geradeaus ging. Aus meiner Sicht war also kein Grund übervorsichtig zu sein und als das Quad nach links ausgebrochen ist, hatte ich als Quad-Fahranfänger überhaupt keine Chance zu regieren.
Ich hatte niemals die Absicht die Verantwortung als Lenker des Quads auf andere abzuschieben und deshalb habe ich zugestimmt, dass ich für den beschädigten Gepäckträger und die Seitenspiegel aufkomme. Der Veranstalter, der auch Inhaber eines Quad-Reparatur-Services ist, hat mir maximal 250 Euro in Aussicht gestellt.
Nun kam die Rechnung.; rund und 410 Euro. Darin enthalten die Ersatzteile, Mehrwertsteuer, Arbeitszeit und Kleinteile.

Nun meine Frage; Muss ich diese Rechnung akzeptieren, zumal nie die Rede davon war, dass die 250 Euro ohne Arbeitszeit und MwSt. sind?

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Frage zusammenfassend wie folgt:

Zunächst ist zu prüfen, ob der Ihnen gegenüber geltend gemachte Schadensersatzanspruch dem Grunde und der Höhe nach besteht.

Voraussetzungen für eine Ersatzpflicht ist unter anderem, dass die Schäden durch ein Verhalten Ihrer Person schuldhaft verursacht wurden. Da Ihnen bewußt war, dass Sie hinsichtlich des Führens eines Quads als Anfänger einzustufen sind, kann Ihnen gegenüber eingewandt werden, dass Sie auf Grund Ihrer Unerfahrenheit gehalten waren, auch an Stellen an denen andere Teilnehmer risikoreicher fahren, besonders vorsichtig zu sein.

Ob dies zutreffend ist, ist Tatfrage und im Zweifelsfall nachzuweisen.

Hinsichtlich der Höhe sind durch Sie alle Schäden zu ersetzen, die durch Ihre schuldhafte Handlung verursacht worden sind.

Sofern die Reparatur tatsächlich durchgeführt wurde, sind die Kosten für Ersatzteile, Arbeitsstunden und auch die Mehrwertsteuer zu ersetzen, sofern diese auch angefallen sind. Auf den Kostenvoranschlag können Sie sich daher nur bedingt berufen, wenn nachgewiesen werden kann, dass es sich um den tatsächlichen Preis für eine derartige Reparatur handelt und eine Überhöhung nicht erkennbar erscheint.

---

Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Ich hoffe Ihnen einen Überblick gegeben zu haben und stehe Ihnen gerne weiterführend, insbesondere im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion, zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Maik Elster
Rechtsanwalt

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