Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Das Sie die Wohnung unrenoviert übernommen haben, bedeutet, dass Sie die Wohnung nicht renovieren müssen. (vgl. BGH Urteil vom 22. August 2018 - VIII ZR 277/16
)
Auch die Fenster und Fensterrahmen müssen Sie nicht putzen.
Sie müssen die Wohnung aber trotzdem besenrein übergeben.
Sie müssen also den Schmutz beseitigen, der sich mit dem Besen beseitigen lässt.
Dass bedeutet, dass Sie Spinnenweben, Krümel u.s.w. beseitigen müssen.
Dass der Vermieter Ihnen hierfür eine Frist gegeben hat, ist rechtmäßig, auch wenn es sinnvoll gewesen wäre, genauer zu konkretisieren, was der Vermieter gereinigt haben möchte.
Darauf, dass der Vermieter die Wohnung kommentarlos abgenommen hat, können Sie sich leider nicht erfolgreich berufen. Denn die Verschmutzung wurde im Abnahmeprotokoll dokumentiert und Sie haben dieses Protokoll unterschrieben.
Daher kann der Vermieter beweisen, dass die Wohnung bei der Übergabe nicht besenrein war und wenn Sie nicht reinigen, nach Fristablauf eine Reinigungskraft beauftragen und die Kosten dafür von der Kaution abziehen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ich hatte die Wohnung besenrein gemacht. Alles durchgesaugt und auch durchgewischt. Die eine Heizung hatte ich vergessen, diese kurz abzusaugen damit habe ich kein Problem. Dass er schmutzig reingeschrieben hat habe ich nicht gesehen sonst hätte ich da widersprochen.
Kann ich davon ausgehen dass ich nur auf die Heizung in der Küche in seiner Mail eingehen muss?
D.h. ich muss weder Fenster und Fensterrahmen, Türen und Türzargen nochmals putzen?
Sehr geehrter Fragesteller,
Sie müssen tatsächlich nur die eine Heizung sauber machen. Denn ein Fenster, dass längere Zeit nicht geputzt wurde, lässt sich nicht mit einem Besen sondern nur mit Fensterreiniger und Putzlappen reinigen.
Auch den Fensterrahmen, Türen, Türzargen u.s.w. müssen Sie nicht mit Reinigungsmitteln putzen.
Wenn sich jedoch Spinnenweben oder ähnliches am Fensterrahmen, Türen u.s.w. befinden sollten, müssen Sie diese entfernen.
Vor allem sollten Sie nie etwas unterschreiben, ohne es zuvor gründlich gelesen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen