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Putzen nach Abgabe der Wohnung

| 3. April 2020 12:13 |
Preis: 52,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Bernhard Müller

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 30.03.2020 habe ich meine Schlüssel zurückgegeben und die Wohnung abgegeben. Ein Übergabeprotokoll wurde erstellt dort stand u. A. dass die Heizung in der Küche schmutzig ist (aber da auch nur unten ein paar Spinnenweben und ein paar Krümel). Weitere "Verschmutzungen" wurden unter sonstiges als Wohnung ist unrenoviert + schumutzig pauschal aufgeschrieben. Die Wohnung war beim Einzug schon etwas heruntergekommen und ich habe sie auch unrenoviert übernommen ohne Ausgleich.
Während der Abnahme wurde nichts besprochen, nur kommentarlos aufgeschrieben und nichts ausgemacht dass Nachbesserungen noch anstehen. Es wurde auch nichts darüber in das Abnahmeprotokoll geschrieben. Nachdem ich unterschrieben habe sind wir unsere Wege gegangen. Dementsprechend bin ich davon ausgegangen dass ich dieses Kapitel nun abschließen kann.

Zu meinem Entsetzen: Einen Tag später schreibt mir nun der, der die abnahme gemacht hat: "ich komme zurück auf die gestrige Wohnungsübergabe. Hierbei wurde festgestellt das die Wohnung nicht vertragsgemäß zurückgegeben wurde. Insbesondere die Verschmutzungen der Fenster und Fensterrahmen, der Türen und Türzargen sowie der Heizkörper gehen über das übliche Maß der Verschmutzung hinaus.
Wir geben Ihnen hiermit Gelegenheit die erforderlichen Nachbesserungen innerhalb von 7 Tagen zu erledigen und bitten Sie den Schlüssel zur Wohnung bei uns im Büro abzuholen."
Es wurde alles schön allgemein gehalten. Ist das so rechtens? Obwohl am Vortag nichts gesagt wurde und nichts aufgeschrieben wurde? Was kann ich das machen, da ich mich nicht in der Pflicht sehe nach kommentarloser Abgabe jetzt doch nochmal alles zu putzen.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Das Sie die Wohnung unrenoviert übernommen haben, bedeutet, dass Sie die Wohnung nicht renovieren müssen. (vgl. BGH Urteil vom 22. August 2018 - VIII ZR 277/16 )
Auch die Fenster und Fensterrahmen müssen Sie nicht putzen.

Sie müssen die Wohnung aber trotzdem besenrein übergeben.
Sie müssen also den Schmutz beseitigen, der sich mit dem Besen beseitigen lässt.
Dass bedeutet, dass Sie Spinnenweben, Krümel u.s.w. beseitigen müssen.

Dass der Vermieter Ihnen hierfür eine Frist gegeben hat, ist rechtmäßig, auch wenn es sinnvoll gewesen wäre, genauer zu konkretisieren, was der Vermieter gereinigt haben möchte.

Darauf, dass der Vermieter die Wohnung kommentarlos abgenommen hat, können Sie sich leider nicht erfolgreich berufen. Denn die Verschmutzung wurde im Abnahmeprotokoll dokumentiert und Sie haben dieses Protokoll unterschrieben.

Daher kann der Vermieter beweisen, dass die Wohnung bei der Übergabe nicht besenrein war und wenn Sie nicht reinigen, nach Fristablauf eine Reinigungskraft beauftragen und die Kosten dafür von der Kaution abziehen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 3. April 2020 | 13:53

Ich hatte die Wohnung besenrein gemacht. Alles durchgesaugt und auch durchgewischt. Die eine Heizung hatte ich vergessen, diese kurz abzusaugen damit habe ich kein Problem. Dass er schmutzig reingeschrieben hat habe ich nicht gesehen sonst hätte ich da widersprochen.
Kann ich davon ausgehen dass ich nur auf die Heizung in der Küche in seiner Mail eingehen muss?
D.h. ich muss weder Fenster und Fensterrahmen, Türen und Türzargen nochmals putzen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 3. April 2020 | 14:03

Sehr geehrter Fragesteller,

Sie müssen tatsächlich nur die eine Heizung sauber machen. Denn ein Fenster, dass längere Zeit nicht geputzt wurde, lässt sich nicht mit einem Besen sondern nur mit Fensterreiniger und Putzlappen reinigen.
Auch den Fensterrahmen, Türen, Türzargen u.s.w. müssen Sie nicht mit Reinigungsmitteln putzen.

Wenn sich jedoch Spinnenweben oder ähnliches am Fensterrahmen, Türen u.s.w. befinden sollten, müssen Sie diese entfernen.

Vor allem sollten Sie nie etwas unterschreiben, ohne es zuvor gründlich gelesen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 3. April 2020 | 14:10

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Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort. Das hat mir viel Stress erspart da ich meinen Wiederspruch wegen Türen und Fenstern jetzt eine Grundlage geben kann und die Hausverwaltung darauf hinweisen kann.

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