Sehr geehrter Ratsuchender,
vorab: die gesetzliche Erbfolge gilt in jedem Fall. Dafür benötigt man kein Testament.
Ihre Mutter muß jedoch ein eine Verfügung von Todes wegen treffen, also z.B. ein Testament aufsetzen, wenn Sie Ihren Enkelkindern einen bestimmten Geldbetrag zukommen lassen will. Dieses bedarf keiner besonderen Formulierung, nur die Nennung der Enkelkinder und den entsprechenden Geldbetrag. Gleichzeitig sollte in dem Testament niedergeschrieben werden, das hinsichtlich des restlichen Nachlasses die gesetzliche Erbfolge gelten soll. Das Ganze ist dann nur noch mit Datum und Unterschrift zu versehen und gut zu verwahren.
Mit freundlichem Gruß
Wundke
Rechtsanwalt