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Provisionsrecht bei Vermittlung einer Immobilie
3. Juli 2023 11:06
|
Preis:
40,00 €
|
Beantwortet von
Es geht um die Vermittlung einer Immobilie, die nicht wie Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäuser von der neuen Provisionsregelung 2020 betroffen ist, also zum Beispiel ein Mehrparteienhaus, das nur an Kapitalanleger vermittelt wird.
Ist für den rechtswirksamen Anspruch des Maklers auf die Provision ein Maklervertrag mit dem Interessenten notwendig oder reicht für dafür ein Nachweis aus, dass dem Interessenten die Informationen über die Art und Höhe der Provision zugegangen sind (zum Beispiel eine Mail oder das Inserat)?
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Sehr geehrter Fragesteller,
richtigerweise ist hier nicht die Textform für den Maklervertrag verpflichtend.
Gleichwohl bedarf es aber einer Vereinbarung der Parteien, die nur durch Zusendung des Exposés nicht zustandekommt.
Der Auftraggeber muss mindestens durch schlüssiges Handeln bekunden, dass ein Tätigwerden des Maklers gewollt ist.
Dies kann mündlich oder auch anders geschehen.
Da aber dem Makler grundsätzlich die Beweislast aufgebürdet wird, sollten schriftliche oder zumindest nachweisbare Abmachungen erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wilke
Rechtsanwalt
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Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
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FRAGESTELLER
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