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Provisionspfändung

9. Oktober 2007 16:56 |
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Steuerrecht


Bin selbstst. Handelsvertreter,aber seit einigen Monaten krank.Habe dies auch unter Beleg eines ärtzl. Attest dem Finanzamt mitgeteilt.(nicht voll arbeitsfähig).Aufgrund der Krankheit mit Terminen im Krankenhaus etc. konnte ich einige Meldungen an das Finanzamt nicht erledigen. Nun hat das Finanzamt ohne mich vorher zu informieren,eine Prov.-Pfändung durchgeführt. Mir droht neben der bereits erwähnten schweren Krankheit nun auch der Verlust meiner Handelsvertretung. Was kann ich tun? Ist das Finanzamt im Recht bzw. wie kann ich gegen den Sachbearbeiter vorgehen?

Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Aus dem Sachverhalt geht nicht eindeutig hervor, warum gegen Sie eine Pfändung veranlasst wurde. Ich gehe aber davon aus, dass Sie Ihre Steuererklärungen nicht abgegeben haben, so dass gegen Sie vorher eine Zwangsgeld angedroht wurde und dieses sodann festgesetzt wurde. Über beides müssten Sie eine Mitteilung bekommen haben und eine Zahlungsaufforderung. Über die Pfändung werden Sie sodann vorher nicht mehr infomiert, wenn Sie der Zahlungsaufforderung nicht nachkommen.
Gegen die Festsetzung des Zwangsgeldes können Sie innerhalb eines Monates Einspruch einlegen. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem Ihnen der Festsetzungsbescheid bekannt gegeben wurde.
Ob die Einlegung weiterer Rechtsmittel oder einer Dienstaufsichtsbeschwerde sinnvoll ist, vermag ich von hier aus nicht zu beurteilen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zu Verfügung oder auch im Rahmen einer Mandatserteilung; am besten per mail: info@kanzlei-hermes.com.
Mit besten Grüßen
RA Hermes
Fachanwalt für Steuerrecht

Rückfrage vom Fragesteller 9. Oktober 2007 | 18:36

Nein,es ist weder ein Zwangsgeld noch habe ich eine Mahnung etc.erhalten. Ich bin völlig ratlos,was ich jetzt noch schreiben soll. Die zuständige Dame der Vollstreckungsstelle ignoriert anscheinend auch das ärtzl.Attest,und hat zudem beim Regierungspräsidium in Darmstadt die Einleitung eines Verfahrens zur Einstellung meines Gewerbes beantragt.Bitte helfen Sie mir. Danke für Ihre Antwort.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 27. Oktober 2007 | 16:24

Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Sie sollten die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen, wenn Sie eine Frist nicht schuldhaft versäumt haben und sodann das ärztliche Attest vorlegen.
Ein Verfahren zur "Entziehung Ihres Gewerbes" wird nur dann eingeleitet, wenn Sie hohe Steuerschulden haben und nicht in der Lage sind, diese zu begleichen oder Sie seit längerer Zeit Ihren steuerlichen Pflichten nachgekommen sind.
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen können Sie mir gerne Ihre Unterlagen übersenden; ich werde mich sodann mit Ihrem Finanzamt in Verbuindung setzen.

Mit besten Grüßen

RA Hermes

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