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Probleme mit dem Zoll

19. Mai 2010 18:55 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Folgendes Problem ist im November vorigen Jahres aufgetaucht. Ich bin mit meiner Frau aus der Türkei kommend in München gelandet. In der Türkei haben wir Schmuck gekauft (Goldbrosche mit echten Steinen). Dort wurde uns mitgeteilt, das es mit Deutschland ein Abkommen gibt, bezüglich der Befreiung von irgendwelchen Abgaben (Zoll, etc.). Diese Information wurde seitens der deutschen Reiseleitung nicht dementiert. Somit sind wir auch bedenkenlos, wieder nach Deutschland eingereist. Am Zoll stellte sich heraus, da wir durch den grünen Bereich gehen wollten und in die Kontrolle kamen, daß es kein Abkommen gibt und wir die Zollgebühr und Mehrwertsteuer zu entrichten haben. Und genau da fängt das Problem an zu beginnen. Wir haben die Gebühr entrichtet und uns extra noch bei einem gerichtlich anerkannten Sachverständigen über den Preis der Brosche erkundigt. Die Brosche ist echt und auch die Steine sind echt (gerichtfestes Gutachten ist vorhanden). Aber der Preis ist in der Türkei entschieden zu hoch angesetzt worden. Auf Grund dieser Tatsache haben wir dem türkischen Händler mitgeteilt, daß wir nicht bereit sind, die restlichen Raten in der vorgesehenen Höhe zu bezahlen. Außerdem haben wir uns über die Falschinformation bei Ihm und der deutschen Reiseleitung beschwert. Die Beschwerde wurde, in der Türkei (Fachgeschäft) und Deutschland, beim Reiseveranstalter, akzeptiert und es wurde ein deutlich geringerer Preis für die Brosche, im Nachhinein ausgehandelt und von uns akzeptiert. Dieser neue Preis wurde dem Zoll mitgeteilt und ebenfalls wurde erneut mitgeteilt, (wie schon bereits bei der Einreise), daß es kein ursächliches, oder vorsätzliches Vergehen unsererseits war. Des weiteren steht im Vertrag, das die türkische Seite nur zur Reperatur an Fehlern, oder zum Austausch des Schmuckstückes in gleicher Höhe, verpflichtet ist. Der Zoll besteht aber auf dem ursprünglichen Preis für die Brosche, wissend, das dieser sich dort geändert hat. Übersetzt und übertragen gesagt heißt das, 1+1 ergibt nach orginalem Zoll-Preis 2 !!!!!!! Nachdem bekannt wurde, daß die erste 1 in Wahrheit eine 2 ist, kommt man auf die Rechnung 2+1 ergibt dennoch 2 ??????????? Es zählt die originale und gleichzeitig falsche Rechnung. Die auf Grund des Gutachtens und der Beschwerde eingereichte erneute Rechnung ist gegenstandslos. Selbst der Link bezüglich des Gerichturteils von Tübingen zur Anwendbarkeit deutschen Rechts im Ausland, bei deutschen Veranstalter, ist ohne Relevanz und wird nicht akzeptiert. Es wurde beim Zoll Einspruch eingereicht und uns mitgeteilt, das dieser abgelehnt wurde. Wir haben das Recht zur Klage, steht noch drin, im Brief. Wie ist nun die Rechtslage? Hat eine Klage gegen den Zoll, diesbezüglich, die Chance auf einen Erfolg? Was kann man nun machen, abgesehen davon das wir nun nicht mehr wissen, wie man, mit falschen Zahlen, richtig rechnet.

19. Mai 2010 | 19:23

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

nicht allein die Rechnung oder der später ausgehandelte, tatsächliche Betrag wird zugrunde gelegt.

Entscheidend ist der Wert der Ware für die Berechnung der Zollschuld.

Diser Wert hat als Grundlage zwar zunächst den Rechnungsbetrag. Dieser Rechnungsbetrag kann aber bei der Wertberechnung geändert werden, um eben Über- oder Unterschreitungen auszugleichen.

Und genau dieses ist hier vorzunehmen:

Nach Ihren Angaben war der Rechnungsbetrag derart überhöht, dass eine Reduzierung hingenommen worden ist. Dieses ost sicherlich nicht der Regelfall.

Sofern das von Ihnen geschilderte Gutachten den tatsächlichen Wert (geringer als der Rechnungsbetrag) nachweisen kann, ist dieser Wert allein ausschlaggebend.

Denn dieser Wert der Ware beim Grenzübertritt ist entscheidend. Und dieser Wert wurde durch das Gutachten belegt.

Da Sie angeben, dass dieses Gutachten auch "gerichtsfest" ist, würde dann die Kage, die sich auf dieses Gutachten stützt, auch Aussicht auf Erfolg haben.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


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