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Massive Probleme mit Webhoster

23. März 2006 10:24 |
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Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren.

Ich habe bei meinem Webhoster ein Software-Paket (im deutlich 3-stelligem Bereich!) bestellt und per Vorauskasse bezahlt und auch nach 4 Wochen habe ich diese bis dato nicht erhalten. (Bemerkung: Zahlungseingang wurde mir nach Zahlung per E-Mail innert ca. 5 Tagen bestätigt.)

Auf meine sehr zahlreichen Mails keine Rückantwort, Support seit 3 Wochen eingestellt! Nun habe ich Betrugsanzeige erstattet, da sich die Firma nie meldet, auch nicht auf meine Einschreibebriefe mit Rückschein, welche angenommen (Empfangsbestätigung)Fristen versäumt, wurden. Auf einmal hat diese "Firma" ohne sonstigen Hinweis meine geschäftliche Homepage >Shop< am 19.03.2006 gesperrt. Mir entsteht Einnahmeverlust. (Anmerkung: Die Hostinggebühr für diese Domain war selbstverständlich für 1 Jahr im voraus bezahlt und auch das wurde mir schriftlich per E-Mail bestätigt!) Das heißt ich habe keinerlei Verfügungsgewalt über meine eigene und auf meinen Namen eingetragene HP mehr, daher der Admin-Zugang usw. nicht mehr erreichbar und wurde von diesem Unternehmen geändert! Ich gehe mal davon aus das die Anzeige angekommen sein muß und diese daraufhin sich widerrechtlich verhält.

Nun meine kurzen Fragen:
Wie ist die beste Vorgehensweise?
1. Strafanzeige wegen Betruges? (Eingeleitet)
2. Fristsetzung "Widerherstellung des Adminzugangs+HP" (eingeleitet und Frist verstrichen!)
3. Einstweilige Verfügung "Widerherstellung des Adminzugangs+HP" (eingeleitet)
4. Strafanzeige wegen "Urheberrechtsverletzung" und Datendiebstahl stellen? Anmerkung: Erhalte keine E-mails mehr von meiner HP und kann auch keine mehr versenden, sowie habe ich mit 5 Unternehmen einen sogenannten "Artikeleinpflegungsvertrag". Das heißt diese Leute pflegen für mich eine bestimmte festgesetzte Artikelanzahl in einem bestimmten Zeitraum in diesen Shop ein. Diese haben keinen Zugriff, da ja gesperrt und ich für diesen reibunglosen Admin-Zugang zu sorgen habe. Was ich laut Vertrag nich einhalten kann. Kettenreaktion droht! Von den eingehenden Bestellungen, Kundenanfragen usw. ganz zu schweigen.)
5. Unterlassungs und Verpflichtungserklärung mit pauschalem Schadenersatz einleiten?

Ist diese unter den Punkten 1-5 so richtig, oder was kann man besser machen? Ich möchte alle Möglichkeiten voll ausschöpfen, zumal wenn ich dmit der HP zu einem anderen Hoster wechseln möchte sich diese vorhersehbar querstellen wird.


Vielen Dank im voraus.

23. März 2006 | 10:57

Antwort

von


(2982)
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

Sie sind auf dem richtigen Weg.

Die zunächst wesentlichen Schritte haben Sie eingeleitet, insbesondere die Beantragung der Einstweiligen Verfügung auf Wiederherstellung des Zugangs.

Die unter Nr.4 erwogene Strafanzeige braucht nicht noch zusätzlich gestellt werden. Die Strafanzeige wegen Betruges können Sie auf diesen Sachverhalt ( Sperrung der HP ) erweitern und darum bitten, dass auch insoweit die Ermittlungen aufgenommen werden.

Wichtig ist doch jetzt die HP.

Sie sollten unverzüglich einen Rechtsanwalt aufsuchen. Es sollte, insoweit ist der Vertrag wegen der HP mit dem Webhoster wichtig, erwogen werden, schnellstmöglich diesen Vertrag zu kündigen, damit Sie unverzüglich zu einem anderen Hoster wechseln können.

Dafür muss aber der Vertrag zunächst überprüft werden. Zumindest erscheint mir aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung diese Möglichkeit gegeben, da das Verhalten des Hosters grob vertragswidrig ist.

Weiter müssen dem Hoster schon einmal die Schadensersatzansprüche dem Grunde nach angemeldet werden. Ein pauschalierter Schadensersatz ist nicht möglich. Sie müssen diese Ansprüche schon genau darlegen und beziffern. Z.B. wenn die Unternehmen aus den Verträgen mit Ersatzansprüchen an Sie herantreten etc..

Für eine Unterlassung ist zunächst kein Raum, da es hier vorrangig darum geht, den Zugang wieder zu gewährleisten. Insoweit ist das Verfahren ja schon eingeleitet worden.

Da ich davon ausgehe, dass sich in diesem Fall ein umfangreiches Verfahren nicht vermeiden lassen wird, sollten Sie unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Ich wünsche Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle




ANTWORT VON

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