Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Ihre Meinung ist zutreffend. Als Student, der ein vorgeschriebenes Praktikum während des Studiums absolviert, also noch immatrikuliert ist, besteht Freiheit von der Sozialversicherung.
Auf die Höhe der Vergütung kommt es im Grunde nicht an. Das Entgelt spielt nur eine Rolle für die Frage, ob eine Familienversicherung bestehen bleiben kann, oder ob eine studentische Versicherung nötig ist.
Sie sollten der Abbuchung widersprechen und die Bescheinigung nochmals zusenden, am besten per Fax, da dann ein Zugangsnachnweis vorliegt. Das Gesetz sieht zwar eine 2 Wochen Frist zur Erklärung des Austritts vor, allerdings ist es im Einzelfal möglich flexibel zu reagieren.
Sie sollten auch nachweisen können, dass Sie die Bescheinigung abgeschickt haben.
Sie sollten auf einer Beendigung der Mitgliedschaft bestehen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste Orientierung bieten.
Bitte bedenken Sie, dass jede Ergänzung des Sachverhalts zu einer veränderten rechtlichen Beurteilung führen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und Familienrecht
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