Sehr geehrter Fragesteller,
die Beweislast, dass die Beschädigung durch Sie erfolgte, liegt beim Verkäufer, der Ihnen den vollen Betrag auch erstatten muss. Sie sollten aber nebenher auch noch das Paketunternehmen informieren, um es ebenfalls in die Haftung zu nehmen, falls der Schaden beim Transport passiert sein sollte.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:
Sehr geehrter Herr Dr. Hoffmeyer,
danke für die schnelle Rückmeldung. Eine Rückfrage zur Sicherheit, da ich es nur in der Überschrift erwähnt hatte: Ihre Aussage gilt auch im Falle eines Verkaufs "von privat zu privat", richtig?
Sehr geehrter Fragesteller,
korrekt, davon war ich jetzt ausgegangen.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben oder rechtliche Hilfe brauchen sollten, sprechen Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber gerne weitere kostenlose Nachfragen beantworte und unsere Kanzlei auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung vollständig angerechnet oder auch erstattet werden, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt